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   LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08   

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https://dejure.org/2012,379
LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08 (https://dejure.org/2012,379)
LG München II, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08 (https://dejure.org/2012,379)
LG München II, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08 (https://dejure.org/2012,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen Manfred G. wegen Mordes ("Badewannenmord")

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.01.2012)

    Erneut lebenslänglich für Badewannen-Mord

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.01.2012)

    Mord an Seniorin: Das zweite Lebenslang für den Hausmeister

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 18.01.2012)

    Badewannen-Mord: Ein Sturz - aber warum?

  • merkur.de (Pressebericht, 17.01.2012)

    Badewannen-Mord: Zum zweiten Mal lebenslang

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.01.2012)

    Hausmeister unter Tatverdacht: Der Mord, der keiner war

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.12.2011)

    Auf der falschen Fährte

  • merkur-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.12.2011)

    Badewannen-Mord: Neue Zeugen, neue Beweise

  • merkur.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.01.2011)

    Badewannen-Mord: Sitzt er unschuldig im Gefängnis?

  • merkur.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.12.2011)

    Badewannen-Mord: Gutachter favorisiert Sturz-Theorie

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Badewannenmordfall" und andere Justizopfer: Wie lassen sich Fehlurteile verhindern?

  • buecher.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Nichts spricht dafür, dass Manfred Genditzki ein Mörder ist" (aus: Thomas Darnstädt, Der Richter und sein Opfer, PIPER, 2013)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • manfred-genditzki.eu (Verfahrensdokumentation)

    Der Fall Genditzki - Chronologie

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 13.03.2017)

    Kriminalfall Genditzki: Lebenslang aus Mangel an Beweisen

  • spiegel.de (Videobericht, 09.02.2022)

    Wiederaufnahme 13 Jahre nach dem Urteil: Badewannenmord - oder ein tödlicher Sturz?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08
    Da der Angeklagte zu Beginn seines Tätigwerdens nur mit Körperverletzungsvorsatz und erst im weiteren Verlauf mit Tötungsvorsatz handelte, wobei ein einheitliches Handlungsgeschehen ohne größere zeitliche Zäsuren vorliegt, steht die begangene vorsätzliche Körperverletzung mit dem nachfolgenden Tötungsdelikt in Tateinheit (BGHSt 7, 325, 327; F..., StGB, 59. Auflage, Rn. 69 zu § 211 m.w.N.).
  • LG München II, 12.05.2010 - 1 Ks 31 Js 40341/08

    Lebenslang für Rottacher Badewannen-Mord

    Auszug aus LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08
    Der Angeklagte wurde durch Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts München II als 1. Schwurgericht vom 12.05.2010, Az. 1 Ks 31 Js 40341/08, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Die Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Urteil der 4. Strafkammer als zweites Schwurgericht des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) gegen den Verurteilten G..., M... B... abgeschlossenen Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung werden angeordnet.

    Strafkammer als zweites Schwurgericht- den Verurteilten durch Urteil vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) erneut wegen Mordes, nunmehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

    Mit Antragsschrift vom 11.06.2019, eingegangen beim Wiederaufnahmegericht am selben Tag, beantragte der Verurteilte über seine Verteidigerin, Rechtsanwältin R..., die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) zuzulassen und die Vollstreckung gemäß § 360 Abs. 2 StPO zu unterbrechen.

    Auf die gegen diesen Beschluss mit Schreiben vom 07.12.2020 durch die Verteidigerin des Verurteilten, Rechtsanwältin R..., eingelegte sofortige Beschwerde hob das Oberlandesgericht München durch Beschluss vom 23.09.2021 den Beschluss des Wiederaufnahmegerichts vom 01.12.2020 insoweit auf, als der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig verworfen wurde, und erklärte den Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens für zulässig.

  • LG München I, 07.07.2023 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannen-Mörder" freigesprochen: 13 Jahre unschuldig im Gefängnis

    Der Angeklagte geboren am ... in ... wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München II - 4. Strafkammer als Schwurgericht - vom 17.01.2012, Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08, freigesprochen.

    für den Vollzug der durch Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 26.02.2009 (Gz.: ER I Gs 1477/09) angeordneten Untersuchungshaft für den Zeitraum vom 26.02.2009 bis zum 05.09.2012 sowie für den Vollzug der durch Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe für den Zeitraum vom 06.09.2012 bis zum 12.08.2022,.

    Nach einer weiteren 17-tägigen Hauptverhandlung wurde der Angeklagte vom Landgericht München II - 4. Strafkammer als zweites Schwurgericht - mit Urteil vom 17.01.2012 wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung erneut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08).

    Mit Antragsschrift vom 11.06.2019, eingegangen am selben Tag beim Landgericht München I - 1. Strafkammer als Schwurgericht - als zuständigem Wiederaufnahmegericht, beantragte der Angeklagte über seine Verteidigerin, Rechtsanwältin R2., die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen das rechtskräftige Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) zuzulassen und die Vollstreckung gemäß § 360 Abs. 2 StPO zu unterbrechen.

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens wurde für zulässig erklärt und die sofortige Beschwerde im Übrigen als unbegründet verworfen.

    Nach der Durchführung einer fünftägigen Probationsverhandlung im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 31.05.2022 und der Schlussanhörung der Beteiligten ordnete das Landgericht München I - 1. Strafkammer als Schwurgericht - mit Beschluss vom 12.08.2022 die Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

    Vom 06.09.2012 bis zum 12.08.2022 befand sich der Angeklagte zur Verbüßung der mit Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08), rechtskräftig seit 05.09.2012, verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe ununterbrochen in Strafhaft, und zwar vom 06.09.2012 bis zum 10.01.2013 in der JVA M. und vom 10.01.2013 bis zum 12.08.2022 in der JVA L. am L.

  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig

    Der Antrag des Verurteilten M... B... G... auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München II vom 17. Januar 2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens wird für zulässig erklärt.
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