Rechtsprechung
LG Münster, 25.04.2014 - 023 O 123/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund der Werbung in Werbeflyern mit "Höchstpreisen" für den Ankauf von Goldschmuck
- Wolters Kluwer
- kpw-law.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Goldankauf zu Top-Preisen
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit "Top Preisen"
Bezüglich des Unterlassungsbegehrens erwirkte der Kläger im September 2013 vor dem Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung; auch im anschließenden Hauptsacheverfahren untersagte das Landgericht Münster mit Urteil vom 25.04.2014 (23 O 123/13) der Beklagten, mit der Aussage "Goldankauf zu Top Preisen" zu werben, wenn diese nicht zutrifft.Das Landgericht hat mit Urteil vom 14.10.2014, auf das wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, die Klage abgewiesen; wie bereits das Landgericht Münster im Verfahren 23 O 123/13 mit Urteil vom 25.04.2014 ausgeführt habe, sei die Aussage "Top Preis" nicht mit der Aussage "Höchstpreis" gleichzusetzen.
- LG Aachen, 14.10.2014 - 8 O 130/14
Allein- bzw. Spitzenstellungswerbung, Werbung mit Höchstpreisen, kerngleicher …
In einem weiteren Verfahren betreffend die gleichen Parteien wurde durch Urteil des Landgerichts Münster vom 25.04.2014 (23 O 123/13), auf das wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, u.a. ein Unterlassungsanspruch wegen der Werbung für "Goldankauf zu Top Preisen" für begründet erklärt, nicht jedoch die vom Kläger dort ebenfalls begehrte Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen dieser Werbung.Insoweit hat bereits das Landgericht Münster in dem vorgenannten Urteil vom 25.04.2014 (23 O 123/13) ausgeführt:.