Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20092
LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16 (https://dejure.org/2017,20092)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01.06.2017 - 10 O 84/16 (https://dejure.org/2017,20092)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 10 O 84/16 (https://dejure.org/2017,20092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rücktritt vom Kauf eines Golf VI Variant gegenüber Vertragshändler und VW

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären unstreitig schon im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen Stickoxid-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15, LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16).

    Demzufolge muss der Prüfstandmodus zwar nicht exakt den realen Fahrbetrieb abbilden, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, - 2 O 72/16).

    Die Fahrzeuge müssen die Prüfstandsituation zwar erkennen können und in einen Prüfstandmodus umschalten, damit die Fahrzeugassistenzsysteme nicht falsch reagieren, der Prüfstandmodus dient aber nicht dazu, das Emissionskontrollsystem anders zu steuern (vgl. LG Krefeld - 2 O 72/16).

    aa) Hier war die Nachbesserung der Klägerin deshalb unzumutbar, weil mit einer auch nur einigermaßen zeitnahen Durchführung im Rücktrittszeitpunkt nicht zu rechnen war (ähnlich LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, - 2 0 72/16).

    Vielmehr bestand eine derartige Unsicherheit über die Nachbesserungsmöglichkeit und die dafür beanspruchte Zeit, dass die Klägerin sinnvoll eine Nachfrist überhaupt nicht hätte setzen können, sondern ins Ungewisse hätte abwarten müssen (vgl. LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Erfordert die Mangelbeseitigung eine unabsehbare Zeit, so stellt sich die Lage für den Käufer dar, als würde der Schuldner mit Fristsetzung erstmals den Versuch der Bewirkung einer Leistung unternehmen (LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Dies ist ihr nicht zumutbar (ebenso LG Krefeld - 2 O 72/16).

    Insoweit kann dahinstehen, ob das Kraftfahrtbundesamt bei der Erstgenehmigung mit einer "Schummelsoftware" nicht rechnen musste, und es deshalb nicht generell für die Überwachung ungeeignet ist (so wohl LG Krefeld - 2 O 72/16).

    cc) Ob die Nachbesserung auch deshalb unzumutbar ist, weil nach ihrer Durchführung dem Fahrzeug ein Mangelverdacht unter dem Gesichtspunkt anhaften könnte, dass dem Laien kaum vorstellbar ist, dass diese für Verbrauch oder Verschleiß folgenlos bleibt (so LG Krefeld, 2 O 72/16), kann folglich offen bleiben.

    dd) Der Mangel ist keineswegs unerheblich im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB, womit der Rücktritt deshalb auch nicht ausgeschlossen ist (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, 2 O 72/16; a.A.; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

    Eine Minderung als alternatives Gewährleistungsrecht scheidet folglich aus (ebenso LG Krefeld 2 O 72/16).

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Mit einer ausschließlich auf den Testzyklus zugeschnittenen Programmierung der Abgasbehandlung werden die einschlägigen Vorschriften somit unzulässig umgangen (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2016 - 3 O 139/16).

    Dementsprechend hat sie die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse in ihrem Unternehmen darzutun, um eine fehlende Kenntnis hinreichend darzulegen (ebenso LG Hildesheim - 3 O 139/16).

    Die Klägerin hat damit nicht das bekommen, was ihr aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug (ebenso LG Hildesheim 3 O 139/16).

  • LG Lüneburg, 02.06.2016 - 4 O 3/16

    Abgasskandal - LG Lüneburg gibt Käufer Recht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären unstreitig schon im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen Stickoxid-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15, LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16).

    aa) Hier war die Nachbesserung der Klägerin deshalb unzumutbar, weil mit einer auch nur einigermaßen zeitnahen Durchführung im Rücktrittszeitpunkt nicht zu rechnen war (ähnlich LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, - 2 0 72/16).

    dd) Der Mangel ist keineswegs unerheblich im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB, womit der Rücktritt deshalb auch nicht ausgeschlossen ist (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, 2 O 72/16; a.A.; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

  • LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären unstreitig schon im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen Stickoxid-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15, LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16).

    Demzufolge muss der Prüfstandmodus zwar nicht exakt den realen Fahrbetrieb abbilden, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (ähnlich LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, - 2 O 72/16).

    dd) Der Mangel ist keineswegs unerheblich im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB, womit der Rücktritt deshalb auch nicht ausgeschlossen ist (ebenso LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Krefeld, 2 O 72/16; a.A.; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Damit wird keine unzulässige mosaikartige Wissenszurechnung des im Hause vorhandenen Wissens über außerhalb des Hauses liegende Umstände (dazu BGH VI ZR 536/15) vorgenommen, sondern es geht um den der Beklagten zu 2 bekannten Entscheidungsablauf in ihrem eigenen Unternehmen.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Der Gegner der primär darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGHZ 140, 156, 158).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Dies wiederum stellt einen Mangel dar (ebenso offenbar OLG München, 3 U 4316/16, Rn. 14).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Wäre die Software nicht eingesetzt worden, wären unstreitig schon im Prüfverlauf die gesetzlichen vorgeschriebenen Stickoxid-Emissionswerte überschritten worden (vgl. LG Münster, Urteil v. 14.03.2016 - 11 O 341/15; LG Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016 - 4 O 3/16; LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15, LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 01.06.2017 - 10 O 84/16
    Wäre die Beklagte zu 2 Verkäuferin gewesen, bedürfte dies keiner Diskussion, denn dem Käufer ist eine Nachbesserung durch den Verkäufer unzumutbar, wenn dieser ihn zuvor arglistig getäuscht hat (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.2010 - VIII ZR 182/08 Rdn. 19/20).
  • LG Mönchengladbach, 22.02.2019 - 11 O 197/18

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit eines Gebrauchfahrzeugs durch

    Demzufolge muss der Prüfstandmodus zwar nicht exakt den realen Fahrbetrieb abbilden, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (siehe auch LG Bochum, Urteil v. 16.03.2016 - 2 O 425/15; LG Krefeld, Urteil v. 14.09.2016, - 2 O 72/16; LG Mönchengladbach, Urt. v. 01.06.2017, Az.: 10 O 84/16).

    Die derzeit noch bestehende Genehmigung ist widerruflich, weil VW die Typengenehmigung durch eine gesetzeswidrige Manipulation erschlichen hat (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 01.06.2017 - 10 O 84/16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht