Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39299
LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04 (https://dejure.org/2005,39299)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05.01.2005 - 3 O 179/04 (https://dejure.org/2005,39299)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 3 O 179/04 (https://dejure.org/2005,39299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,39299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04
    Einer notariellen Beurkundung des Vertrags über die Errichtung eines Hauses auf einem zu erwerbenden Grundstück bedarf es zwar nicht in allen Fällen, jedoch dann, wenn die Verträge über den Grundstückserwerb und die Gebäudeerrichtung mitein ander stehen und fallen sollen (vgl. (BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559; Palandt/Heinrichs, 61. Auflage, § 311 b BGB, Rn. 13, 33 m.w.N.).

    Der Verweis des Klägers auf die Rechtsprechung des BGH geht inso weit fehl, als die zitierten Entscheidungen die analoge und gerade nicht die unmittelbare Anwendung des § 311 b BGB, bzw. 313 BGB a.F. betreffen, nämlich die Vorverlagerung des Gutglaubensschutzes schon auf den Beurkundungszeitpunkt (BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559), bzw. die Erstreckung der Heilungswirkung auf Verträge, mit einem anderen, als dem eingetragenen Erwerber (BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00, NJW 2002, 2559).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03

    Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04
    Vertragspartner beider Parteien war darüber hinaus derselbe Veräußerer, so dass nicht etwa wegen Personenverschiedenheit und ande rem Gegenstand davon auszugehen ist, dass die Eintragung einen anderen Vertrag betraf (so aber in BGH vom 08.10.2004, V ZR 178/03, NJW 2004, 3626).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 311/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.01.2005 - 3 O 179/04
    Vielmehr führt ein solcher Verstoß nach §§ 12 MaBV, 134 BGB nur zur Nichtigkeit des Abschlagszahlungsplans mit der Folge, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs sich nach § 641 BGB bemisst (BGH v. 22.12.2000 VII ZR 311/99).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 9 U 16/05

    Heilung der notariellen Beurkundungspflicht eines Bauträgervertrages -

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (3 O 179/04) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst.

    unter Abänderung des am 05.01.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Mönchengladbach - 3 O 179/04 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 114.020 EUR Zug um Zug gegen lastenfreie Rückübertragung des Grundstücks, Grundbuch von B...-D..., Blatt ..., Gemarkung B...-D..., Flur ..., Flurstück ..., K..., zu zahlen, .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht