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   LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09   

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LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09 (https://dejure.org/2009,33885)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05.11.2009 - 5 T 430/09 (https://dejure.org/2009,33885)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05. November 2009 - 5 T 430/09 (https://dejure.org/2009,33885)
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  • OLG Hamm, 24.06.2010 - 15 Wx 360/09

    Verschmelzung einer GmbH auf eine KG

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09
    Notarassessor Dr. Michael Schüller, M. Jur., Düsseldorf 6. Handels-/Gesellschaftsrecht - Keine Verschmelzung einer GmbH auf Kommanditgesellschaft, in der GmbH alleinige Komplementärin ist (OLG Hamm, Beschluss vom 24.6. 2010 - I-15 Wx 360/09 - mitgeteilt von Richter am Oberlandesgericht Helmut Engelhardt, Hamm) UmwG §§ 2; 20 Eine Verschmelzung einer GmbH auf die Kommanditgesellschaft, in der die GmbH die KomplementärfunkRechtsprechung tion wahrnimmt, ist ausgeschlossen, weil die aufnehmende KG im selben Augenblick des Wirksamwerdens der Verschmelzung kraft Gesetzes erlöschen würde.
  • AG Rostock, 01.04.2004 - 60 IN 841/03

    Anwendung von § 878 BGB auf Verfügungen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09
    Ähnlich hatten zuvor bereits das AG Rostock ( RNotZ 2004, 405 ), das OLG Brandenburg (OLG-NL 1995, 127 zur Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters gemäß §§ 11 Abs. 2, 15 Abs. 3 VermG ) sowie das LG Neubrandenburg ( MDR 1995, 491 zur Beendigung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens vor der Eigentumsumschreibung) entschieden.
  • LG Neubrandenburg, 22.12.1994 - 3 T 176/94
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09
    Ähnlich hatten zuvor bereits das AG Rostock ( RNotZ 2004, 405 ), das OLG Brandenburg (OLG-NL 1995, 127 zur Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters gemäß §§ 11 Abs. 2, 15 Abs. 3 VermG ) sowie das LG Neubrandenburg ( MDR 1995, 491 zur Beendigung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens vor der Eigentumsumschreibung) entschieden.
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 05.11.2009 - 5 T 430/09
    Auf der anderen Seite hat sich eine vielstimmige, von Interessenbewertungen geleitete Literaturansicht herausgebildet, die ein "unabweisbares Bedürfnis für einen Schutz nach der Art des § 878 BGB " sieht, um dem Vertrauen des Erwerbers gerecht zu werden (Staudinger/ Gursky, § 878 BGB Rn. 58; vgl. auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 124; Palandt/Bassenge, § 878 Rn. 8; MünchKomm/Kohler, § 878 Rn. 11; Zahn, MittRhNotK 2000, 89, 108; Heil, RNotZ 2001 269, 270; Reimann, ZEV 1999, 69 ; Schaub, ZEV 2000, 49, 51; Kessler, RNotZ 2004, 176, 218).
  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

    Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei

    b) Ist aber bereits damals das Testamentsvollstreckeramt der Beteiligten zu 2 beendet gewesen, bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob auch bei Verlust der Verfügungsmacht (der Testamentsvollstreckerin) § 878 BGB anwendbar erscheint (bejahend Palandt/Bassenge § 878 Rn. 11; Wagner ZfIR 2009, 345/348; Mensch ZNotP 2014, 384; LG Mönchengladbach RNotZ 2010, 540 mit zust. Anm. Schüller; siehe auch BayObLG ZEV 1999, 67 mit Anm. Reimann; Demharter § 19 Rn. 62).
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