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   LG Mönchengladbach, 06.11.2014 - 5 T 275/14   

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LG Mönchengladbach, 06.11.2014 - 5 T 275/14 (https://dejure.org/2014,49895)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06.11.2014 - 5 T 275/14 (https://dejure.org/2014,49895)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06. November 2014 - 5 T 275/14 (https://dejure.org/2014,49895)
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  • LG Kleve, 10.01.2013 - 6 O 146/11

    Nachträgliches Abrechnungsverlangen der Erben gegenüber einer vom Erblasser für

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.11.2014 - 5 T 275/14
    Durch Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 14. März 2012 (Aktenzeichen 6 O 146/11) ist der Insolvenzverwalter sodann zur Zahlung von Schadensersatz an die Gläubigerin verurteilt worden.

    Gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 17. Mai 2013 (Aktenzeichen 6 0 146/11) sind aufgrund des Urteils vom 14. März 2012 von dem Insolvenzverwalter Kosten in Höhe von 2.314,79 EUR an die Gläubigerin zu erstatten.

    Diese ist der Auffassung, dass die Kostenerstattungsansprüche der Gläubigerin aus dem Verfahren 6 O 146/11 noch nicht befriedigt seien.

    Infolgedessen ist der Insolvenzverwalter nach Auffassung der Kammer auch verpflichtet, die titulierten Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Allianz geltend zu machen und zur Insolvenzmasse einzuziehen, so dass die Gläubigerin wegen der o. g. Kostenerstattungsansprüche aus den Verfahren Landgericht Mönchengladbach 6 O 146/11 und OLG Düsseldorf I-10 W 35/14 Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen kann.

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 5 U 56/12

    Schadenersatzbegehren einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.11.2014 - 5 T 275/14
    Zwar steht nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2012 (Aktenzeichen I-5 U 56/12) fest, dass in der Klage auf abgesonderte Befriedigung eine Verwertung der Forderung durch die Gläubigerin und nicht durch den Insolvenzverwalter liegt und deshalb ein eigenes Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 U 154/08

    Optionsrecht: Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zum Abschluss eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.11.2014 - 5 T 275/14
    Durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. August 2009 (Aktenzeichen I-5 U 154/08) ist rechtskräftig festgestellt, dass der Insolvenzverwalter der Gläubigerin sämtliche Aufwendungen wegen fehlerhafter Bauarbeiten durch die Insolvenzschuldnerin beschränkt auf die Leistung aus der Entschädigungsforderung der Insolvenzschuldnerin gegen die B AG aus der Betriebshaftpflichtversicherung zu erstatten hat.
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