Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 09.12.2005 - 2 O 101/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Rentenversicherungsträgers aus übergegangenem Recht nach einem Unfall mit Todesfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 09.12.2005 - 2 O 101/04
- OLG Düsseldorf, 23.11.2006 - 12 U 7/06
- BGH, 30.04.2008 - III ZR 5/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 177/02
Verkehrssicherungspflichten und allgemeine Aufsichtspflichten hinsichtlich der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 09.12.2005 - 2 O 101/04
Ungeachtet der Aufgabenübertragung auf die xxxxxxxx blieb die Entscheidung darüber, welche Abwässer in das Kanalnetz eingeleitet werden durften und welche nicht, gem. § 116 Abs. 2 LWG bei der unteren Wasserbehörde und damit beim Umweltamt der Beklagten zu 1. (vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 28.2.2003 in AZ: 14 U 177/02; Blatt 840 unten).Zwar hat es sich in dem früheren Prozess (AZ: 14 U 177/02) nicht ausdrücklich mit der Frage beschäftigt, wer Inhaber der Kanalanlage im Sinne von § 2 Haftpflichtgesetz ist; es hat in seinem Urteil jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass die damalige Beklagte - die xxxxx - nicht Betreiberin des Kanalnetzes war, und die Klage gegen sie abgewiesen.
(Durch den neuen Kanalabschnitt wurden ausschließlich die Abwassereinleitungen von 7 Hausanschlüssen geleitet, von denen 5 der Streitverkündeten zu 3. und nur 2 ca. 300 m unterhalb der Unfallstelle gelegene Anschlüsse zu Häusern mit Wohnungen gehörten.) Mit hinreichender Sicherheit konnte dies jedoch weder im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren noch in dem Vorprozess (OLG Düsseldorf, Az. 14 U 177/02) festgestellt werden.