Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 10.04.2003 - 5 T 122/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe, auf Staatskasse übergegangener Anspruch, Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BRAGO 130, ZPO § 123
Prozesskostenhilfe, auf Staatskasse übergegangener Anspruch, Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer auf die Landeskasse übergegangenen Forderung wegen erfolgter Vorausbezahlung der prozessualen Parteienvertretung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Parteien; Erlöschen des Anspruchs der obsiegenden Partei auf Zahlung der ...
- Anwaltsblatt
§ 130 BRAGebO, § 123 ZPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 130 Abs. 1 S. 1; ZPO § 123
Geltendmachung einer auf die Landeskasse übergegangenen Forderung wegen erfolgter Vorausbezahlung der prozessualen Parteienvertretung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Parteien; Erlöschen des Anspruchs der obsiegenden Partei auf Zahlung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grevenbroich - 19 C 214/00
- LG Mönchengladbach, 10.04.2003 - 5 T 122/03
Papierfundstellen
- AnwBl 2003, 595
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.04.2003 - 5 T 122/03
Die Gegenmeinung (OLG München, JurBüro 2001, 310 m.w.N.) überzeugt nicht. - BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/94
Inanspruchnahme des Prozeßgegners
Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.04.2003 - 5 T 122/03
Diese Forderung kann gegen den Verfügungsbeklagten geltend gemacht werden, auch wenn diesem im zugrunde liegenden Rechtsstreit ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH, JurBüro 1997, 648).