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   LG Mönchengladbach, 12.10.1992 - 5 T 286/92   

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https://dejure.org/1992,30184
LG Mönchengladbach, 12.10.1992 - 5 T 286/92 (https://dejure.org/1992,30184)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12.10.1992 - 5 T 286/92 (https://dejure.org/1992,30184)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12. Oktober 1992 - 5 T 286/92 (https://dejure.org/1992,30184)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.10.1992 - 5 T 286/92
    2. Bei einem nur schriftlich, nur mündlich oder nur konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrag kann dessen Inhalt ausnahmsweise auch ohne Vorlage des Vertrags in grundbuchmäßiger Form zur Überzeugung des GBA nachgewiesen werden (Ergänzung zu BayObLGZ 1991, 301 = DNotZ 1992, 157 = MittRhNotK 1992, 23 ).

    (2) Beim Tod eines Gesellschafters bürgerlichen Rechts ist aber auch eine Grundbuchberichtigung_,=ir,(_eg,der.>ßerichti-. t von vorneherein ausgeschlossen. Der gungsbewilligung" Entscfieid-ung BayObLGZ 1991, 301 = DNotZ 1992, 157 = Mitt- . RhNotK 1992, 23 kann nichts anderes entnommen werden. Der Weg über die Berichtigungsbewilligung wird im allgemeinen dann_c ewählt, wenn~der Unrichtigkeitsnachweis nicht insbe sondere nicht in grundbuchmäßiger Formgeführt werden kann. Wird der Unrichtigkeitsnachweis beim Tod eines BGB-Gesellschafters dadurch in Frage gestellt, daß der Gesellschaftsvertrag nicht in grundbuchmäßiger Form vorliegt, dann stellt sich das grundsätzlich gleiche Problem auch bei einer Berichtigung aufgrund Berichtigungsbewilligung. Bewilligen muß nämlichjeder, der durch die berichtigende Eintragung auch nur möglicherweise in seinen Rechten betroffen ist ( § 19 GBO ).

  • BayObLG, 09.06.1986 - BReg. 2 Z 108/85

    Funktion; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Unterscheidung; Recht zur Ausübung;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.10.1992 - 5 T 286/92
    Der Zweck der in § 513 BGB enthaltenen Regelung gibt deshalb keinen Grund anzunehmen, daß zwischen mehreren Berechtigten eines Anspruches auf Eigentumsübertragung keine Gemeinschaft i. S. d. §§ 741 f. BGB bestehen könne (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 1209 = DNotZ 1987, 213).
  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.10.1992 - 5 T 286/92
    5. Liegenschaftsrecht/ Personengesellschaftsrecht - Grundbuchberichtigung bei Tod eines BGB-Gesellschafters (BayObLG, Beschluß vom 13.8.1992-2 Z BR 60/92 - mitgeteilt vom Richter am BayObLG Johann Demharter, München) Vorlage des Gesellschaftsvertrags verlangt.
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