Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 13.05.2005 - 2 S 234/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BBG § 543
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erkelenz, 06.11.2003 - 14 C 321/03
- LG Mönchengladbach, 13.05.2005 - 2 S 234/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
Zulässigkeit einer Laufzeit von 2 Jahren bei Fitnessstudiovertrag
Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.05.2005 - 2 S 234/03
Dies gilt um so mehr, da der in seiner Gesamtheit im Übrigen von der Kammer bereits an den Maßstäben des AGB-Gesetzes überprüfte Vertrag der Klägerin (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 30. Mai 2003, NJW-RR 2004, 416 f) ihm auch die Möglichkeit eingeräumt hätte, zwischen insgesamt vier Laufzeiten des Vertrages zu wählen, nämlich 12, 18 und 24 Monate sowie ein sogenanntes Test-Abo ohne feste Laufzeit.