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   LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19   

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https://dejure.org/2020,50713
LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19 (https://dejure.org/2020,50713)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.07.2020 - 22 KLs 15/19 (https://dejure.org/2020,50713)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 22 KLs 15/19 (https://dejure.org/2020,50713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09, juris; BGH, Urt. v. 06.11.2003 - 4 StR 296/03, juris; BGH, Urt. v. 19.03.1975 - 2 StR 53/75, juris; BGHSt 26, 97-99).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Die "nicht geringe Menge" eines Betäubungsmittels im Sinne dieser Vorschrift bestimmt sich nicht nach der reinen Gewichtsmenge, sondern nach dem Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels, wobei wegen der sehr unterschiedlichen Wirkstoffgehalte die nicht geringe Menge grundsätzlich nicht anders festgesetzt werden kann als durch ein Vielfaches des zum Erreichen eines Rauschzustandes erforderlichen jeweiligen Wirkstoffs (Konsumeinheit) (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04 -, zitiert nach Juris, Rn. 19).
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 4/10

    Betäubungsmittelhandel: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Ein solch untergeordneter Tatbeitrag liegt typischerweise dann vor, wenn keine erheblichen, über die Vermittlung der Übergabe der Drogen und den reinen Transport des Kaufgeldes hinausgehenden Tätigkeiten entfaltet werden, dem Beteiligten also im Rahmen des Gesamtgeschäfts im Wesentlichen die Rolle eines bloßen Kuriers zukommt, ohne - mit täterschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten - in das eigentliche Umsatzgeschäft eingebunden zu sein (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 318, m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09, juris; BGH, Urt. v. 06.11.2003 - 4 StR 296/03, juris; BGH, Urt. v. 19.03.1975 - 2 StR 53/75, juris; BGHSt 26, 97-99).
  • BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Für Cannabisprodukte wie das hier in Rede stehende Marihuana liegt der Grenzwert zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g THC (BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06 - NStZ-RR 2006, 350).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 296/03

    Minder schwerer Totschlag bei Kindestötung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09, juris; BGH, Urt. v. 06.11.2003 - 4 StR 296/03, juris; BGH, Urt. v. 19.03.1975 - 2 StR 53/75, juris; BGHSt 26, 97-99).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGH, NJW 1995, 2300, m.w.N.).
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