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LG Mönchengladbach, 19.05.1983 - 1 O 302/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19; BeurkG § 17
Amtspflichten gegenüber einem Grundschuldgläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 17.09.1980 - BReg. 3 Z 180/77
Zur Bewertung von Grundstückskaufvertrag und mitbeurkundeter Abtretung der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 19.05.1983 - 1 O 302/82
Die Abtretung braucht nicht zwischen Verkäufer und Grundpfandrechtsgläubiger vereinbart zu sein (Fortführung von BayObLGZ 1980, 271 = MittRhNotK 1981, 8 ).
- OLG Köln, 27.06.1983 - 2 VA (Not) 2/83
Auskunftsrecht der Notarkammer
6. Notarrecht - Amtspflichten gegenüber einem Grundschuldgläubiger (LG Mönchengladbach, Urteil vom 19.5.1983 - 1 0 302/82 - mitgeteilt von Notar Dr. Dame, Grevenbroich) BNotO § 19 BeurkG § 17 Der Notar verletzt gegenüber einer Grundschuldgläubigerin, die ihm keinen Auftrag erteilt hat, keine Amtspflicht, wenn er Ihr kommentarlos vollstreckbare und einfache Ausfertigungen der Grundschuldbestellungsurkunde übersendet, ohne darauf hinzuwelsen, daß er von dem Grundschuldbesteller angewiesen Ist, die Eintragung der Grundschuld beim GBA vorerst nicht zu beantragen.