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   LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08   

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LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08 (https://dejure.org/2010,32466)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 O 379/08 (https://dejure.org/2010,32466)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 O 379/08 (https://dejure.org/2010,32466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 Abs. 1 HPflG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdungshaftung gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG erschreckt sich nicht auf in einem an die gemeindliche Kanalisation angeschlossenen Haus infolge eines Rückstaus entstehende Schäden; Erstrecken der Gefährdungshaftung gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG auf in einem an die gemeindliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPflG § 2 Abs. 1; BGB § 839; GG Art. 43
    Gefährdungshaftung gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG erschreckt sich nicht auf in einem an die gemeindliche Kanalisation angeschlossenen Haus infolge eines Rückstaus entstehende Schäden; Erstrecken der Gefährdungshaftung gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG auf in einem an die gemeindliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Die Gefährdungshaftung gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG erschreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die in einem an die gemeindliche Kanalisation angeschlossenen Haus infolge eines Rückstaus entstehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1998, Az. III ZR 263/96, zit. nach Juris, Rn. 4; BGH, Urt. v. 07.07.1983, Az. III ZR 119/82, zit. nach Juris, Rn. 15 ff.).

    Für solche Fälle kommen Ansprüche aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG oder eine Haftung aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis in Betracht (BGH, Urt. v. 30.07.1998, Az. III ZR 263/96, zit. nach Juris, Rn. 4).

    Es ist für einen Anspruch aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Abs. 1 GG nicht ausreichend, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt, es obliegt auch den Klägern darzulegen und zu beweisen, dass gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (vgl. BGH Urt. v. 30.07.1998, Az. III ZR 263/96, zit. nach Juris, Rn. 8).

    Die Amtspflicht der Beklagten, ihr Abwassersystem so zu dimensionieren, dass es dem regelmäßigen Regenaufkommen der Region gewachsen ist, geht jedoch nicht soweit, dass die Kläger in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen durften, vor Rückstauschäden bewahrt zu bleiben, die bei normalen, nicht durch die üblichen Sicherheitsvorkehrungen auszugleichenden Druckverhältnisse entstehen würden (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1998, Az. III ZR 263/96, zit. nach Juris, Rn. 8).

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Die Gefährdungshaftung gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG erschreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die in einem an die gemeindliche Kanalisation angeschlossenen Haus infolge eines Rückstaus entstehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1998, Az. III ZR 263/96, zit. nach Juris, Rn. 4; BGH, Urt. v. 07.07.1983, Az. III ZR 119/82, zit. nach Juris, Rn. 15 ff.).

    Denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift gibt es kein Bedürfnis den Anwendungsbereich von § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG auch auf die Fälle auszudehnen, in denen es lediglich zu einem Rückstau im Kanalsystem gekommen ist, der sich in die Anlage der Kläger fortsetzt und von dort aus in das Haus des Klägers einwirkt (BGH, Urt. v. 07.07.1983, Az. III ZR 119/82, zit. nach Juris, Rn. 21 ff).

  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Es kann dahinstehen, ob der Beklagten eine Amtspflichtverletzung hinsichtlich der Dimensionierung des Kanalsystems vorzuwerfen ist (vgl. dazu grundsätzlich BGH, Urt. v. 11.12.1997, Az. III ZR 52/97, zit. nach Juris, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 6 U 16/01

    Begriff des Inhabers einer Rohrleitungsanlage

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Eine Schadensersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG setzt dabei voraus, dass der Schaden durch die Wirkungen von Flüssigkeit entstanden ist, die von einer Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der Flüssigkeiten ausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 2635), wobei unter den Begriff der Rohrleitungsanlage auch ein Kanalisationsnetz fällt (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2002, 2351, 2352).
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 303/05

    Rechtsnatur des Schuldverhältnisses zwischen der Gemeinde als Betreiberin einer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Grundsätzlich besteht zwischen den Anliegern und der Kommune im Hinblick auf die Nutzung des Abwassersystems ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, auf das die Vorschriften des §§ 280 ff. BGB analog anzuwenden sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2006, Az. III ZR 303/05, zit. nach Juris, Rn. 9 f.).
  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 149/90

    Gefährdungshaftung für eine Wasserrohrleitungsanlage

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08
    Eine Schadensersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG setzt dabei voraus, dass der Schaden durch die Wirkungen von Flüssigkeit entstanden ist, die von einer Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der Flüssigkeiten ausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 2635), wobei unter den Begriff der Rohrleitungsanlage auch ein Kanalisationsnetz fällt (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2002, 2351, 2352).
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