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   LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16   

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LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16 (https://dejure.org/2018,60805)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24.10.2018 - 6 O 365/16 (https://dejure.org/2018,60805)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 6 O 365/16 (https://dejure.org/2018,60805)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Soweit der Kläger aus dem Urteil des EUGH vom 13.05.2014 in Sachen "Google Spain" (GRUR 2014, Seite 895) schlussfolgern will, auch die in einem Mitgliedstaat befindliche Tochtergesellschaft sei im vorliegenden Fall passivlegitimiert, ist dies der Entscheidung des EUGH nicht zu entnehmen.

    Dies führt zur Eröffnung des Anwendungsbereichs der Datenschutzrichtlinie und ihres umfassenden Schutzes der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen auch auf Suchmaschinenbetreiber, die - wie im Streitfall die Bekl. zu 1 - außerhalb der Europäischen Union ihren Sitz haben ( EuGH , GRUR 2014, 895 Rn. 51 ff., 58- Google Spain).

    Insoweit sind die Tätigkeit des Suchmaschinenbetreibers und die seiner Niederlassung untrennbar miteinander verbunden ( EuGH , GRUR 2014, 895 Rn. 56 - Google Spain).

    Ein Anspruch ergibt sich nicht aus § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG i. V. m. der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 12 lit. b) der Richtlinie 95/46/EG (Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12, juris).

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näherliegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die von dem Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16).

    Entsprechendes gilt für den vorliegenden Fall (vgl. auch BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16).

  • OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16

    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (OLG Celle, Urteil vom 01.06.2017 - 13 U 178/16).
  • OLG Celle, 29.12.2016 - 13 U 85/16

    Anspruch auf Entfernung eines Suchmaschinen-Links zu einem mit Zustimmung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Dabei hängt der Ausgleich der Interessen insbesondere von der Art der betroffenen Information, ihrer Erheblichkeit für die Allgemeinheit und der Rolle der betroffenen Person im öffentlichen Leben ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.12.2016 - 13 U 85/16 m. w. N., juris).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Zwar kann sich der Suchmaschinenbetreiber selbst nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit und damit auch nicht auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen, weil die bloße automatische Auflistung fremder redaktioneller Beiträge noch keine eigene journalistisch-redaktionelle Gestaltung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Kriterien für den Abwägungsvorgang im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelt (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365, Rn. 17, m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
    Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Rahmen des § 32 ZPO ist weiterhin erforderlich, dass die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen (BGHZ 197, 213 Rn. 7, juris).
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