Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18   

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LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18 (https://dejure.org/2020,15298)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29.05.2020 - 5 T 261/18 (https://dejure.org/2020,15298)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 5 T 261/18 (https://dejure.org/2020,15298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses (IVR 2020, 106)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Eine Heilung durch Genehmigung des Betroffenen oder seines Betreuers ist im Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich, § 84 Abs. 1 ZVG (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 76/04, Rn. 12, juris.de; BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 -, Rn. 7, juris.de).

    Die Vorschriften der §§ 100 Abs. 3, 83 Nr. 6 ZVG i.V.m. § 56 ZPO schützen den verfassungsrechtlichen Anspruch des Schuldners auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG (BGH, Beschluss vom 05..11.2004 - IXa ZB 76/04, Rn. 12, juris.de).

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06

    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06, Rn. 17, juris.de).

    5.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 340.000 EUR, §§ 47 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 2 S. 1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06, Rn. 17, juris.de).

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Lassen sich demnach bei einem begründeten Verdacht der Prozess- und Geschäftsunfähigkeit des Schuldners, diese nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen im Wege der Amtsermittlung nicht restlos aufklären, ist er im Zweifel als geschäftsunfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VI ZR 249/09, Rn. 4, juris.de; BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 8/13, Rn. 11, juris.de).

    Denn der Schuldner ist nicht zur Mitwirkung an der sachverständigen Feststellung seiner Prozessfähigkeit verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 8/13, Rn. 10, juris.de).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Den Ausspruch der Wirkung hat das Beschwerdergericht in seinen Tenor aufzunehmen, wenn es - wie hier geschehen - in der Sache gemäß § 101 Abs. 1 ZVG entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 47/06, Rn. 22, m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16

    Inanspruchnahme auf Feststellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - XI ZR 283/16, Rn. 13, juris.de, m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 109/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zeitliche Beschränkung der Beseitigungsmöglichkeit

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Eine Heilung durch Genehmigung des Betroffenen oder seines Betreuers ist im Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich, § 84 Abs. 1 ZVG (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 76/04, Rn. 12, juris.de; BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13 -, Rn. 7, juris.de).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18
    Lassen sich demnach bei einem begründeten Verdacht der Prozess- und Geschäftsunfähigkeit des Schuldners, diese nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen im Wege der Amtsermittlung nicht restlos aufklären, ist er im Zweifel als geschäftsunfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VI ZR 249/09, Rn. 4, juris.de; BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 8/13, Rn. 11, juris.de).
  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    Hierüber waren die Gläubiger zu belehren, § 31 Abs. 3 ZVG (LG Mönchengladbach, Beschluss vom 29.05.2020 - 5 T 261/18).
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