Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,63988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16
- AG Grevenbroich, 15.07.2016 - 30 M 1185/16
- LG Mönchengladbach, 31.01.2017 - 5 T 287/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 10 W 104/16
Begriff des Versuchs einer gütlichen Erledigung der Sache durch den …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der Kammer (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - I-10 W 104/16; Landgericht Mönchengladbach Beschlüsse vom 26.07.2016 - 5 T 209/16 und vom 12.08.2016 - 5 T 213/16) ist bei der vorliegenden Auftrags- und Gesetzeslage die Entstehung der Gebühr gemäß Nr. 207 KV GvKostG i.H.v. 16, 00 EUR grundsätzlich möglich.Zu berücksichtigen ist indes, dass der Gerichtsvollzieher aus eigener Kompetenz keine materiell-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen kann, so dass sich der Versuch der gütlichen Erledigung regelmäßig ohnehin in den beiden Maßnahmen, die § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO vorsieht (Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) erschöpfen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - 10 W 104/16).
- AG Grevenbroich, 15.07.2016 - 30 M 1185/16
Vergütung des Versuchs einer gütlichen Erledigung i.R.d. Kostenerstattung; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Grevenbroich vom 15.07.2016 (30 M 1185/16) abgeändert.