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   LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16   

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LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2016,63988)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31.01.2016 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2016,63988)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31. Januar 2016 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2016,63988)
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  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 10 W 104/16

    Begriff des Versuchs einer gütlichen Erledigung der Sache durch den

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der Kammer (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - I-10 W 104/16; Landgericht Mönchengladbach Beschlüsse vom 26.07.2016 - 5 T 209/16 und vom 12.08.2016 - 5 T 213/16) ist bei der vorliegenden Auftrags- und Gesetzeslage die Entstehung der Gebühr gemäß Nr. 207 KV GvKostG i.H.v. 16, 00 EUR grundsätzlich möglich.

    Zu berücksichtigen ist indes, dass der Gerichtsvollzieher aus eigener Kompetenz keine materiell-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen kann, so dass sich der Versuch der gütlichen Erledigung regelmäßig ohnehin in den beiden Maßnahmen, die § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO vorsieht (Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) erschöpfen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - 10 W 104/16).

  • AG Grevenbroich, 15.07.2016 - 30 M 1185/16

    Vergütung des Versuchs einer gütlichen Erledigung i.R.d. Kostenerstattung;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2016 - 5 T 287/16
    Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Grevenbroich vom 15.07.2016 (30 M 1185/16) abgeändert.
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