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   LG Mönchengladbach, 31.01.2017 - 5 T 287/16   

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https://dejure.org/2017,11580
LG Mönchengladbach, 31.01.2017 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2017,11580)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31.01.2017 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2017,11580)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 5 T 287/16 (https://dejure.org/2017,11580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    Nr. 207 KV GvKostG; § 754 Abs. 1 ZPO; § 754 Abs. 2 ZPO; § 802a Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO: § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO
    Gerichtsvollzieherkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Gebühr des Gerichtsvollziehers für den Versuch der Herbeiführung der gütlichen Einigung

  • www.bremer-inkasso.de

    Gütliche Erledigung, Übersendung des letzten Vermögensverzeichnisses, Beendigung des Auftrages mit Rückgabe des Titels

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 10 W 104/16

    Begriff des Versuchs einer gütlichen Erledigung der Sache durch den

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2017 - 5 T 287/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der Kammer (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - 1-10 W 104/16; Landgericht Mönchengladbach Beschlüsse vom 26.07.2016 - 5 T 209/16 und vom 12.08.2016 - 5 T 213/16) ist bei der vorliegenden Auftrags- und Gesetzeslage die Entstehung der Gebühr gemäß Nr. 207 KV GvKostG i.H.v. 16, 00 EUR grundsätzlich möglich.

    Zu berücksichtigen ist indes, dass der Gerichtsvollzieher aus eigener Kompetenz keine materiell-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen kann, so dass sich der Versuch der gütlichen Erledigung regelmäßig ohnehin in den beiden Maßnahmen, die § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO vorsieht (Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) erschöpfen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2016 - 10 W 104/16).

  • AG Grevenbroich, 15.07.2016 - 30 M 1185/16

    Vergütung des Versuchs einer gütlichen Erledigung i.R.d. Kostenerstattung;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.01.2017 - 5 T 287/16
    Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Grevenbroich vom 15.07.2016 (30 M 1185/16) abgeändert.
  • AG Schwelm, 16.06.2017 - 42 M 25/17

    Kostenrechnung Gerichtsvollzieher, Gebühr nach KV 208, gütliche Erledigung

    Nur dann ist der Gerichtsvollzieher gemäß § 754 ZPO überhaupt ermächtigt, mit Wirkung für den Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung gemäß § 802b ZPO zu treffen (vgl. LG Mönchengladbach, Beschl. v. 31.01.2017, 5 T 287/16).
  • AG Schwelm, 16.06.2017 - 12 M 25/17

    Gebührenerhebung eines Gerichtsvollziehers für den Versuch der gütlichen

    Nur dann ist der Gerichtsvollzieher gemäß § 754 ZPO überhaupt ermächtigt, mit Wirkung für den Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung gemäß § 802b ZPO zu treffen (vgl. LG Mönchengladbach, Beschl. v. 31.01.2017, 5 T 287/16 ).
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