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   LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15   

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LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15 (https://dejure.org/2017,71016)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31.03.2017 - 11 O 276/15 (https://dejure.org/2017,71016)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 31. März 2017 - 11 O 276/15 (https://dejure.org/2017,71016)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    (2) Für die Feststellung von Arglist reicht es im Übrigen aus, dass ein verständiger Verkäufer damit rechnen muss, dass der Mangel Einfluss auf die Kaufentscheidung haben würde (BGH, NJW 2011, 3640 [3641]; Westermann , in: MüKo, BGB, 7. Auflage 2016, § 444 Rn. 11 i.V.m. § 438 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    (4) Die in dem Exposé enthaltenen Angaben stellen auch öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB dar (siehe nur BGH, Urt. v. 16.03.2012, Az.: V ZR 18/11 [juris]).
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    dd) Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von Pferdeboxen bereits gem. § 326 Abs. 5 BGB nicht; im Übrigen ist die Fristsetzung auch im hier vorliegenden Fall des arglistigen Handelns des Rücktrittgegners entbehrlich (siehe nur BGH, Urt. v. 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06; Beschl. v. 08.12.2006, Az.: V ZR 249/05 [juris]).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    dd) Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von Pferdeboxen bereits gem. § 326 Abs. 5 BGB nicht; im Übrigen ist die Fristsetzung auch im hier vorliegenden Fall des arglistigen Handelns des Rücktrittgegners entbehrlich (siehe nur BGH, Urt. v. 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06; Beschl. v. 08.12.2006, Az.: V ZR 249/05 [juris]).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    Im Falle der hier vorliegenden Arglist des Rücktrittsgegners ist der zum Rücktritt berechtigenden Mangel der Kaufsache nicht als unerheblich zu bewerten (vgl. insofern nur BGH NJW 2006, 1960).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BGH NJW 2017, 150 (Urt. v. 22.04.2016, Az.: V ZR 23/15 [juris]).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach (11 O 276/15) vom 31.03.2017 werden zurückgewiesen.

    Der Beklagte zu 3. beantragt, das am 31.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, Az.: 11 O 276/15, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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