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LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Grundstückskaufvertrag - Beschränkungen der Bebaubarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
- OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17
- BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10
Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
(2) Für die Feststellung von Arglist reicht es im Übrigen aus, dass ein verständiger Verkäufer damit rechnen muss, dass der Mangel Einfluss auf die Kaufentscheidung haben würde (BGH, NJW 2011, 3640 [3641];… Westermann , in: MüKo, BGB, 7. Auflage 2016, § 444 Rn. 11 i.V.m. § 438 Rn. 29 m.w.N.). - BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
(4) Die in dem Exposé enthaltenen Angaben stellen auch öffentliche Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB dar (siehe nur BGH, Urt. v. 16.03.2012, Az.: V ZR 18/11 [juris]). - BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06
Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
dd) Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von Pferdeboxen bereits gem. § 326 Abs. 5 BGB nicht; im Übrigen ist die Fristsetzung auch im hier vorliegenden Fall des arglistigen Handelns des Rücktrittgegners entbehrlich (siehe nur BGH, Urt. v. 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06; Beschl. v. 08.12.2006, Az.: V ZR 249/05 [juris]).
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
dd) Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Errichtung von Pferdeboxen bereits gem. § 326 Abs. 5 BGB nicht; im Übrigen ist die Fristsetzung auch im hier vorliegenden Fall des arglistigen Handelns des Rücktrittgegners entbehrlich (…siehe nur BGH, Urt. v. 09.01.2008, Az.: VIII ZR 210/06; Beschl. v. 08.12.2006, Az.: V ZR 249/05 [juris]). - BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05
Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
Im Falle der hier vorliegenden Arglist des Rücktrittsgegners ist der zum Rücktritt berechtigenden Mangel der Kaufsache nicht als unerheblich zu bewerten (vgl. insofern nur BGH NJW 2006, 1960). - BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15
Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 31.03.2017 - 11 O 276/15
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BGH NJW 2017, 150 (Urt. v. 22.04.2016, Az.: V ZR 23/15 [juris]).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach (11 O 276/15) vom 31.03.2017 werden zurückgewiesen.Der Beklagte zu 3. beantragt, das am 31.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, Az.: 11 O 276/15, aufzuheben und die Klage abzuweisen.