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   LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17   

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https://dejure.org/2017,55171
LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17 (https://dejure.org/2017,55171)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 T 231/17 (https://dejure.org/2017,55171)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 T 231/17 (https://dejure.org/2017,55171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 30a ZVG, § 242 BGB, § 498 Abs 2 BGB
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung: Amtswegige Prüfung des Rechtsmissbrauchseinwands bei Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer Buchgrundschuld für ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen ohne Eintritt des Sicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 12.02.1981 - 6 U 150/80
    Auszug aus LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
    Einer "ungerechten und gewissenlosen Sache" darf ein staatliches Gericht nicht zum Sieg verhelfen (vgl. OLG Hamburg v. 12.02.1981 - 6 U 150/80, VersR 1982, 341; dem folgend Schiffhauer, in: Dassler/Schiffhauer u. a., Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, 12. Aufl., § 59, Rn. 4).
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben, der auch ein Prozessrechtsverhältnis beherrscht und von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH v. 12.07.1951 - III ZR 168/50, Rn. 21, juris; OLG Hamm v. 27.06.1979 - 6 UF 313/79, Rn. 17 juris).
  • OLG Hamm, 27.06.1979 - 6 UF 313/79

    Zurückweisung einer Beschwerde; Unterhalt bei Scheidung für einen Eheteil

    Auszug aus LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben, der auch ein Prozessrechtsverhältnis beherrscht und von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH v. 12.07.1951 - III ZR 168/50, Rn. 21, juris; OLG Hamm v. 27.06.1979 - 6 UF 313/79, Rn. 17 juris).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
    Das Meistbegünstigungsprinzip kommt immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (vgl. nur BGH, MDR 2011, 1131; 2003, 285).
  • LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20

    Rechtsmittel als Verzögerungstaktik kann nach hinten losgehen

    Die Gebote von Treu und Glauben gelten hierbei im Zivilprozess und damit über § 869 ZPO in der Zwangsversteigerung ebenfalls (vgl. LG Mühlhausen Beschl. v. 26.10.2017 - 1 T 231/17, BeckRS 2017, 143184 Rn. 14, beck-online m.w.N1 Ein Rechtsmissbrauch erfordert daher, dass sich der Schuldner über einen mit den guten Sitten zu vereinbarenden Gebrauch des formalen Zwangsversteigerungsrechts hinweggesetzt hat.
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