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   LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22 WEG   

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https://dejure.org/2023,3954
LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22 WEG (https://dejure.org/2023,3954)
LG München I, Entscheidung vom 01.03.2023 - 1 S 7620/22 WEG (https://dejure.org/2023,3954)
LG München I, Entscheidung vom 01. März 2023 - 1 S 7620/22 WEG (https://dejure.org/2023,3954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 14; BGB § 906, § 910, § 911, § 923, § 1004,; EGZPO § 15a; BaySchIG Art. 1 Nr. 1
    Grillen in der WEG

  • BAYERN | RECHT

    Wohnung, Berufung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Drittwiderklage, Sondereigentum, Anspruch, Beweisaufnahme, Beweislast, Berufungsverfahren, Wiederholungsgefahr, Zeitpunkt, Revision, Widerspruch, Darlegungs und Beweislast, negative Feststellungsklage, kein Anspruch

  • rewis.io

    Wohnung, Berufung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Drittwiderklage, Sondereigentum, Anspruch, Beweisaufnahme, Beweislast, Berufungsverfahren, Wiederholungsgefahr, Zeitpunkt, Revision, Widerspruch, Darlegungs und Beweislast, negative Feststellungsklage, kein Anspruch

  • rewis.io

    Wohnung, Berufung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Drittwiderklage, Sondereigentum, Anspruch, Beweisaufnahme, Beweislast, Berufungsverfahren, Wiederholungsgefahr, Zeitpunkt, Revision, Widerspruch, Darlegungs und Beweislast, negative Feststellungsklage, kein Anspruch

  • RA Kotz

    WEG - bei Rauch- und Geruchsbelästigungen : Grillen nur 4x im Monat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fünfmal im Monat zu grillen, ist einmal zu viel!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ende der Grillzange: Maximal viermal im Monat darf gebrutzelt werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grillen auf der Terrasse - Miteigentümer setzt gegen den Eigentümer der Erdgeschosswohnung eine Obergrenze durch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Darf der Nachbar jeden Tag grillen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot des Grillens mit Elektrogrill an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat - Belästigung der Nachbarn durch Rauch und Grillgerüche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fünfmal im Monat zu grillen, ist einmal zu viel? (IMR 2023, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1527
  • NJW-RR 2023, 720
  • NZM 2023, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    2.1.4 Das gemäß § 256 I ZPO erforderliche schutzwürdige rechtliche Interesse (Feststellungsinteresse) an der Entscheidung über die vom Beklagten im Wege der Drittwiderklage erhobene negative Feststellungsklage ist aber nur insoweit gegeben, als sich der Drittwiderklage eines Anspruchs gegenüber dem Beklagten tatsächlich berühmt hat (vgl: BGH, Urteil vom 22.07.2021, Az: VII ZR 113/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, ungeachtet der Vorschrift des § 9a II WEG, die aufgrund des WEMoG (Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) seit 01.12.2020 gilt, für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren über diesen Zeitpunkt hinaus in entsprechender Anwendung des § 48 V ZPO fortbesteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der GdWE zur Kenntnis gebracht wird (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2022, Az: V ZR 106/21, juris Rn 21), kommt es hierauf im streitgegenständlichen Fall nicht an.
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Ebenso kann ein Wohnungseigentümer nach der zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gemäß § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2021, Az: V ZR 41/19, juris Rn 13).
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist deshalb die Umkehr der Parteirollen bei der negativen Feststellungsklage auf die Darlegungs- und Beweislastverteilung ohne Einfluss (vgl. BGH, Urtreil vom 17.07.2012, Az: XI ZR 198/11, juris Rn. 35; Seiler in Thomas/Putzo, 43. Aufl., Rn. 21 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 114/17

    Ausschluss der doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zessionar und

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Eine Ausnahme besteht nach dem Zweck der Widerklage, die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörige Ansprüche zu ermöglichen jedoch in den Fällen, in denen die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007, Az: VI ZR 129/06, juris Rn 10; BGH, Urteil vom 11.10.2018, Az: I ZR 114/17, juris Rn. 19; Hüßtege in Thomas/Putzo, 43. Aufl., Rn. 12 zu § 33 ZPO).
  • LG München I, 11.12.2019 - 1 S 11509/19

    Kein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümer um

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    1.1.1 Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, war die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung nicht erforderlich, weil es vorliegend nicht um eine Streitigkeit über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach §§ 910, 911, 923, 906 BGB i.S. des § 15 a I Nr. 2 EGZPO i.V. mit Art. 1 Nr. 1 BaySchIG geht und die letztgenannten Vorschriften auf Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern auch nicht entsprechend anwendbar sind (vgl. Landgericht München I, Urteil vom 11.12.2019, Az: 1 S 11509/19 WEG, juris Rn. 17-18; Suilmann in Jennißen, 7. Aufl., Rn. 22, 23 zu § 43 WEG; Wicke in Grüneberg, 82. Aufl., Rn. 2 vor § 43 WEG).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz kommt es nur bezüglich des für die Beurteilung des Rechtsstreits maßgeblichen Tatsachenstoffs an (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2021, Az: V ZR 284/19, juris Rn. 15).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 1 S 7620/22
    Eine Ausnahme besteht nach dem Zweck der Widerklage, die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu vermeiden und eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über zusammengehörige Ansprüche zu ermöglichen jedoch in den Fällen, in denen die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Drittwiderbeklagten verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007, Az: VI ZR 129/06, juris Rn 10; BGH, Urteil vom 11.10.2018, Az: I ZR 114/17, juris Rn. 19; Hüßtege in Thomas/Putzo, 43. Aufl., Rn. 12 zu § 33 ZPO).
  • LG Karlsruhe, 04.12.2023 - 11 S 85/21

    WEG-Anlage: Auslüften der Bettwäsche auf dem Fensterbrett

    Beeinträchtigungen durch sozialadäquates Verhalten sind regelmäßig hinzunehmen (vgl. etwa LG München I, Endurteil vom 01.03.2023 - 1 S 7620/22, BeckRS 2023, 3236 Rn. 22, beck-online).
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