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   LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23   

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LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23 (https://dejure.org/2023,11516)
LG München I, Entscheidung vom 01.03.2023 - 7 O 1792/23 (https://dejure.org/2023,11516)
LG München I, Entscheidung vom 01. März 2023 - 7 O 1792/23 (https://dejure.org/2023,11516)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1, 935, § 940; PatG § 139 Abs. 1; EPÜ Art. 53 lit. a
    Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Die Ausführbarkeit der mit der Anmeldung offenbarten Erfindung ist dann gegeben, wenn der Durchschnittsfachmann auf Grund der in der Anmeldung enthaltenen Informationen in der Lage ist, unter Inanspruchnahme des von ihm zu erwartenden Informations- und Wissensstandes und des allgemeinen Fachwissens und mit Hilfe der vom Anmelder aufgezeigten Ausführungswege die Lehre zum technischen Handeln, die in den Anmeldungsunterlagen beschrieben und beansprucht ist, zuverlässig, wiederholbar und ohne Umwege in die Praxis umzusetzen, ohne dabei einen unzumutbaren Aufwand treiben und eine unangemessene Zahl anfänglicher Fehlschläge hinnehmen zu müssen (BGH GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 44 - L-Aminosäurepro- duktion; BeckRS 2019, 8809 Rn. 41 - Dampftrockner; GRUR 2010, 916 (918) - Klammernahtgerät; BeckRS 2009, 02615 Rn. 20, 23).

    Das Erfordernis der ausführbaren Offenbarung bedeutet nicht, dass die Lehre alle im Einzelnen zur Erreichung des erfindungsgemäßen Ziels erforderlichen Schritte detailliert beschreiben müsste (BGH GRUR 2013, 1210 Rn. 20 - Dipeptidyl-Pep- tidase-lnhibitoren mit Verweis auf EPA T 292/85 Rn. 3.1.5. - Polypeptide Expres- sion/GENETECH; BeckRS 2009, 02615 Rn. 20; s. hierzu Kehrwald/Schmidt FS 80 Jahres Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf).

    Die Erforderlichkeit von Versuchen ist unschädlich, solange sie das übliche Maß nicht übersteigen (BGH BeckRS 2009, 02615 Rn. 20).

  • LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22

    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ist seitens der Verfügungskläger darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 51 - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 62 - Fingolimod mit Verweis auf OLG München GRUR-RS 2021, 12272).

    Dabei kommt es nach Auffassung der Patentstreitkammern des Landgerichts München I nicht darauf an, ob das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren überstanden hat oder nicht (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 58 ff. - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod, jeweils mit Verweis auf EuGH GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting).

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ist seitens der Verfügungskläger darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 51 - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 62 - Fingolimod mit Verweis auf OLG München GRUR-RS 2021, 12272).

    Dabei kommt es nach Auffassung der Patentstreitkammern des Landgerichts München I nicht darauf an, ob das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren überstanden hat oder nicht (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 58 ff. - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod, jeweils mit Verweis auf EuGH GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting).

  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Nach Ansicht der Kammer besteht kein Rechtssatz dahingehend, dass ein Antragsteller stets nur einen Versuch hat und sein zweites Gesuch demnach per se unstatthaft ist (ebenso Voß, a.a.O. Rn. 306; OLG Hamburg GRUR 2022, 675 Rn. 7 - Forum Shopping).

    Das Oberlandesgericht Hamburg sieht ein zweites Verfügungsgesuch bei einem anderen Gericht nicht als rechtsmissbräuchlich an, wenn kein Fall der doppelten Rechtshängigkeit vorliegt und/oder die Antragsgegnerseite über den vorangegangenen Antrag informiert wurde (OLG Hamburg GRUR 2022, 675 Rn. 5 ff.).

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17

    Patentfähigkeit einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen mit

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Dabei kann dahinstehen, ob aus der Existenz von Unteranspruch 2 geschlossen werden kann, dass Patentanspruch 1 mehr als die dort genannten viskositätserhöhenden Mittel umfassen muss (vgl. BGH BeckRS 2019, 17249, Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf- Airbag).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Es ist anerkannt, dass auch Auffinden eines neuen technischen Effekts eines bereits bekannten Stoffes (oder einer Wirkstoffzusammensetzung) eine erfinderische Tätigkeit begründen kann (BGH GRUR 2014, 461 - Kollagenese I; vgl. auch Zorr, 2018, S. 52 ff.; Schacht, 2014).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Die Ausführbarkeit der mit der Anmeldung offenbarten Erfindung ist dann gegeben, wenn der Durchschnittsfachmann auf Grund der in der Anmeldung enthaltenen Informationen in der Lage ist, unter Inanspruchnahme des von ihm zu erwartenden Informations- und Wissensstandes und des allgemeinen Fachwissens und mit Hilfe der vom Anmelder aufgezeigten Ausführungswege die Lehre zum technischen Handeln, die in den Anmeldungsunterlagen beschrieben und beansprucht ist, zuverlässig, wiederholbar und ohne Umwege in die Praxis umzusetzen, ohne dabei einen unzumutbaren Aufwand treiben und eine unangemessene Zahl anfänglicher Fehlschläge hinnehmen zu müssen (BGH GRUR-RS 2020, 42976 Rn. 44 - L-Aminosäurepro- duktion; BeckRS 2019, 8809 Rn. 41 - Dampftrockner; GRUR 2010, 916 (918) - Klammernahtgerät; BeckRS 2009, 02615 Rn. 20, 23).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Dabei kommt es nach Auffassung der Patentstreitkammern des Landgerichts München I nicht darauf an, ob das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren überstanden hat oder nicht (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 58 ff. - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod, jeweils mit Verweis auf EuGH GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Falle einer Beklagtensäumnis in einem sogenannten "495a-Verfahren" entschieden, dass keine Bindung an §§ 331 ff., 251a ZPO besteht, weil das Amtsgericht bei Verfahren nach § 495 ZPO in der Verfahrensgestaltung frei wäre und daher ein streitiges Endurteil statthaft sei (BVerfG NJW 2007, 3486, 3487).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Auszug aus LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
    Das ergibt sich aus §§ 929 Abs. 1, 936 ZPO sowie aus der Natur des einstweiligen Rechtsschutzes als vorläufigem Eilrechtsverfah- ren (BGH GRUR 2018, 292 Rn. 14 - Produkte zur Wundversorgung m. Verweis auf Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 929 Rn. 1 iVm § 922 Rn. 9; Musielak/ Huber/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 936 Rn. 4 und § 929 Rn. 1 iVm § 922 Rn. 7; BGH GRUR 2009, 890 Rn. 12 - Ordnungsmittelandrohung).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • BVerfG, 04.02.2021 - 1 BvR 2743/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung wegen

  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 56/16

    Patentfähigkeit eines Tongebers für ein Einparkhilfesystem für Fahrzeuge; Prüfung

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

  • BVerfG, 27.10.2022 - 1 BvR 1846/22

    Erfolgreicher Eilantrag wegen Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

  • BGH, 08.01.2019 - X ZR 58/17

    Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 070 223 (Streitpatents). Es

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

  • BGH, 17.01.2017 - X ZR 11/15

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausführbare Offenbarung eines In-vitro-Verfahrens

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

  • LG München I, 24.02.2009 - 33 O 21814/08

    Mehrfacheinreichung eines identischen wettbewerbsrechtlichen Verfügungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04

    Patentverletzungsstreit hinsichtlich eines Kreuzlegers für Papierprodukte

  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO kann auch eine fiktive Lizenzgebühr

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