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   LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17   

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LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17 (https://dejure.org/2021,15805)
LG München I, Entscheidung vom 01.04.2021 - 37 O 19200/17 (https://dejure.org/2021,15805)
LG München I, Entscheidung vom 01. April 2021 - 37 O 19200/17 (https://dejure.org/2021,15805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 142, §; GWB § 33b, § 89g
    Geheimnisschutz bei Geschäftsgeheimnisverwertung in Gutachten

  • rewis.io

    Verletzung, Gutachten, Feststellung, Beweisaufnahme, Auslegung, Schutz, Zugang, Angemessenheit, Vereinbarung, Verfahren, Umgang, Offenlegung, Anspruch, Vertraulichkeitsvereinbarung, analoge Anwendung, gerichtliche Entscheidung, Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geheimnisschutz bei Geschäftsgeheimnisverwertung in Sachverständigen-Gutachten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsdaten als Geschäftsgeheimnis

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006, 1 BvR 2087/03, juris, Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16.11.2009, X ZB 37/08 - Lichtbodenschnürung, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15, juris, Rn. 14).

    Die Anordnung der Offenlegung von Informationen berührt die Hersteller in ihrer Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG sowie ihr Eigentumsgrundrecht gemäß Art. 14 GG bzw. die entsprechenden europarechtlich garantierten Grundrechte (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006, 1 BvR 2087/03, juris, Rn. 94).

    Die Rechtsfolge des Gebotes einer unbeschränkten Parteiöffentlichkeit wäre angesichts des gebotenen Geheimnisschutzes also die Versagung der Offenlegung; dies ginge folglich in erster Linie zu Lasten der Klagepartei (vgl. BVerfG, abw. Meinung Gaier, Beschluss vom 14.03.2006, 1 BvR 2111/03, juris, Rn. 150).

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006, 1 BvR 2087/03, juris, Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16.11.2009, X ZB 37/08 - Lichtbodenschnürung, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15, juris, Rn. 14).

    Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist grundsätzlich als Beweismittel unverwertbar, wenn es auf Geschäftsunterlagen beruht, die eine der Parteien nur dem Sachverständigen, nicht auch dem Gericht und der Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat (BGH, Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15, juris, Rn. 18; MüKo/Kukis, AktG, 5. Auflage 2020, § 7 SpruchG Rn. 20; Emmerich/Habersack/Emmerich, AktienGmbH-Konzernrecht, 9. Aufl. 2019, § 7 SpruchG, Rn. 13).

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006, 1 BvR 2087/03, juris, Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16.11.2009, X ZB 37/08 - Lichtbodenschnürung, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15, juris, Rn. 14).

    Der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Anschlusstatsachen eines Gutachtens gemäß § 357 ZPO gilt jedoch nicht schrankenlos (Zöller/Greger, ZPO, 33. Auf. 2020, § 404a Rn. 6; BGH, Beschluss vom 16.11.2009, X ZB 37/08 - Lichtbodenschnürung, juris, Rn. 23).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-438/04

    DIE NATIONALEN REGULIERUNGSBEHÖRDEN KÖNNEN IM VORAUS HÖCHSTBETRÄGE FÜR DIE

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Diese Grundrechtspositionen sind durch geeignete Maßnahmen, die einerseits den Schutz der Geschäftsgeheimnisse wahren und andererseits den effektiven Rechtsschutz sichern, in Ausgleich zu bringen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.07.2006 - Rs. C-438/04 - Mobistar, juris, Rn. 40).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 20 F 1.06

    Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang;

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Ein sog. "in camera-Verfahren" ist im deutschen Prozessrecht zwar nicht etabliert, in einzelnen Zusammenhängen wird die Einschränkung von Einsichtsrechten aber praktiziert (vgl. Kühnen, GRUR 2005, 185, 190 für das Beweissicherungsverfahren im Patentverletzungsstreit; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 - I-2 U 31/16, BeckRS 2017, 156523; BVerwG, Beschluss vom 09.01.2007 - 20 F 1/06, BeckRS 2009, 26921 zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Ein sog. "in camera-Verfahren" ist im deutschen Prozessrecht zwar nicht etabliert, in einzelnen Zusammenhängen wird die Einschränkung von Einsichtsrechten aber praktiziert (vgl. Kühnen, GRUR 2005, 185, 190 für das Beweissicherungsverfahren im Patentverletzungsstreit; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 - I-2 U 31/16, BeckRS 2017, 156523; BVerwG, Beschluss vom 09.01.2007 - 20 F 1/06, BeckRS 2009, 26921 zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2017 - 2 U 31/16

    Erlass eines Hinweisbeschlusses und Anordnung der Vertraulichkeit von

    Auszug aus LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17
    Ein sog. "in camera-Verfahren" ist im deutschen Prozessrecht zwar nicht etabliert, in einzelnen Zusammenhängen wird die Einschränkung von Einsichtsrechten aber praktiziert (vgl. Kühnen, GRUR 2005, 185, 190 für das Beweissicherungsverfahren im Patentverletzungsstreit; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 - I-2 U 31/16, BeckRS 2017, 156523; BVerwG, Beschluss vom 09.01.2007 - 20 F 1/06, BeckRS 2009, 26921 zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei der Prämienanpassung in der

    Auch im Kartellrecht können derzeit Geheimnisse auf diese Art und Weise geschützt werden (LG München I, Beschluss vom 01.04.2021, 37 O 19200/17 BeckRS 2021, 12925).
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Auch im Kartellrecht können derzeit Geheimnisse auf diese Art und Weise geschützt werden (LG München I, Beschluss vom 01.04.2021, 37 O 19200/17 BeckRS 2021, 12925).
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