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   LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22   

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LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22 (https://dejure.org/2023,7836)
LG München I, Entscheidung vom 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22 (https://dejure.org/2023,7836)
LG München I, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22 (https://dejure.org/2023,7836)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 333 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 1 und 2, 54 Abs. 1 und Abs. 2, 55 Abs. 1, 56 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3; PartG § 31d Abs. 1
    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung bei Wechsel des Aufgabenkreises des Amtsträgers und Voraussetzungen der (strafbaren) Strohmannspende

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Vorteilsnehmer - wie hier - im Zeitpunkt der Tathandlung bereits allgemein auf Grund seiner Stellung ein weitreichender Aufgabenkreis zugewiesen ist (BGH Beschluss vom 1.6.2021 - 6 StR 119/21, BeckRS 2021, 19149).

    Diesem Anschein sollen die Bestechungsdelikte entgegenwirken (BGH 6 StR 119/21 m.w.N.).

    Diese unterscheiden sich von denen des Amtsinhabers lediglich durch den konkret übertragenen Aufgabenbereich, sind aber nicht auf diesen beschränkt und bestehen gegenüber demselben Dienstherrn (BGH 6 StR 119/21).

    Die hiermit beschriebene Grenze zur Privathandlung ist erst überschritten, wenn die Tätigkeit in keinerlei funktionalem Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben mehr steht (BGH 6 StR 119/21 m.w.N.).

    (BGH 6 StR 119/21).

    (BGH 6 StR 119/21).

    (BGH 6 StR 119/21).

  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2021 (Az.: 6 StR 12/20) wurde das Urteil des Landgerichts R. vom 04.07.2019 in folgendem Umfang teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen:.

    Die Feststellungen des Landgerichts R. unter B.I. dieser Entscheidung sind aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2021 (6 StR 12/20) bindend.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2021 - 6 StR 12/20 fehlt es für die Vorteilsgewährungen 2011 bis 2014 auch nicht an einer die Strafbarkeit begründenden Unrechtsvereinbarung aufgrund des Umstands, dass der anderweitig Verfolgte Wo. zum Zeitpunkt der Annahme der Spenden 2011 bis 2014 nur dritter Bürgermeister und erst später Oberbürgermeister wurde.

    (BGH 6 StR 12/20).

    (BGH 6 StR 12/20).

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Denn der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen entsteht auch dann, wenn Spender oder Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit im Interesse des Spenders liegenden Vorhaben befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen genommen werden soll (vgl. BGH Urt. v. 28.8.2007 - 3 StR 212/07, aaO, 3448).

    Erachten Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer daher - wie hier - die Möglichkeit als gegeben, dass der Amtsträger im Bereich seines Dienstherrn zukünftig mit solchen Aufgaben betraut sein wird, die Grund der Vorteilsgewährung sind, will der Spender nicht nur die allgemeine Ausrichtung der Politik des Wahlbewerbers unterstützen, sondern sich dessen Gewogenheit auch für seine Individualinteressen sichern (vgl. BGH Urt. v. 28.8.2007 - 3 StR 212/07, aaO, 3448).

  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Die Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung setzt keine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen Vorteilsgeber und Empfänger voraus (BGH NJW 2001, 2558, 2559; NStZ 2005, 334, 335).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Auch die Berücksichtigung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit, der auch für das passive Wahlrecht gilt und den zur Wahl antretenden Parteien bzw. den einzelnen Kandidaten gleiche Wettbewerbschancen sichern soll (vgl. etwa BVerfGE 44, 125, 146; 78, 350, 357 f.), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Auch die Berücksichtigung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit, der auch für das passive Wahlrecht gilt und den zur Wahl antretenden Parteien bzw. den einzelnen Kandidaten gleiche Wettbewerbschancen sichern soll (vgl. etwa BVerfGE 44, 125, 146; 78, 350, 357 f.), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Auszug aus LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22
    Die Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung setzt keine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen Vorteilsgeber und Empfänger voraus (BGH NJW 2001, 2558, 2559; NStZ 2005, 334, 335).
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