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   LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13   

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https://dejure.org/2014,48417
LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13 (https://dejure.org/2014,48417)
LG München I, Entscheidung vom 02.07.2014 - 37 O 23779/13 (https://dejure.org/2014,48417)
LG München I, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 37 O 23779/13 (https://dejure.org/2014,48417)
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Volltextveröffentlichung

  • aufrecht.de

    Kartellklage gegen die ZPÜ wegen urheberrechtliche Vergütungssätze von PC-Herstellern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kartellklage des ZItCo gegen die ZPÜ erfolgreich

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Kartellklage des ZItCo e.V. gegen die ZPÜ

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 21.12.1989 - 6 AR 6/89

    Zumutbarkeit des Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen einer

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    aa) Unterschiedlich hohe Vergütungssätze für Mitglieder des Gesamtvertragspartners und sonstige Vergütungspflichtige sind dadurch gerechtfertigt, dass im Gesamtvertrag Vorzugstarife gewährt werden u.a. aufgrund der vertraglich gewährten Vertragshilfe, zu der u.a. gehört, dass die Vergütung nicht erst in umfangreichen gerichtlichen Verfahren erstritten werden muss (OLG München GRUR 1990, 358 - Doppelmitgliedschaft).

    Aus diesen Gründen können die aufgrund des Gesamtvertrags und die aufgrund des Vergleichs erzielten Vorteile der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtssicherheit mit einem pauschalen Nachlass berücksichtigt werden, wie dies auch in Rechtsprechung und Literatür vielfach angenommen wird (OLG München GRUR 1990, 358 - Doppelmitgliedschaft; Dreier/Schulze, a.a.O., § 13 UrhWG, Rnr. 10; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 12 UrhWG, Rnr. 3).

    Hierbei wird teilweise ein Nachlass von 20 % auf den Normaltarif als angemessen und üblich erachtet (so OLG München GRUR 1990, 358 - Doppelmitgliedschaft; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 12 UrhWG, Rnr. 3; dies würde bezogen auf den im Gesamtvertrag festgelegten Tarif eine Erhöhung um 25 % bedeuten), teilweise wird demgegenüber eine für Nichtmitglieder geltende Erhöhung von 20 % auf die Tarife des Gesamtvertrags als üblich dargestellt (so Dreier/Schulze, a.a.O., § 13 UrhWG, Rnr. 10: Meistens liegen die Vergütungssätze dort (also beim Tarif für Nicht-Mitglieder) 20 % höher als beim Gesamtvertrag).

  • BGH, 30.01.1970 - KZR 3/69

    Tonbandgeräte-Importeur

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der bereits in einer um 2 % des Veräußerungserlöses höheren Forderung durch Verwertungsgesellschaften eine ungerechtfertigte Diskriminierung liege (BGH, GRUR 1970, 200 - Tonbandgeräte-Importeur), könnten die vorliegend den dem Vergleich bzw. dem Gesamtvertrag beigetreten PC-Herstellern gewährten Rabatte von über 80 % bzw. über 60 % keinesfalls gerechtfertigt sein.

    ee) Demgegenüber kann nicht die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidung des BGH Tonbandgeräte-Importeur (GRUR 1970, 200) mit dem Klageantrag Ziff. 1 geltend gemachte Erhöhung der Vergütungssätze um 2 % als Grenze der Kartellrechtswidrigkeit angenommen werden.

  • OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11
    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Der Kläger hat die Beiziehung der Akte OLG München, 6 Sch 12/11 WG des Rechtsstreits des gegen die Beklagte beantragt zum Beweis der Tatsache, dass die Beklagte in anderen Verfahren vortrage, dass die durch den Abschluss eines Gesamtvertrages erreichte Verwaltungsvereinfachung lediglich einen Nachlass in Höhe von maximal 6, 5 % rechtfertige.

    hh) Im Hinblick darauf, dass nach Auffassung der Kammer eine pauschale Berücksichtigung der Vorteile aufgrund des Gesamtvertrags und des Vergleichs möglich ist, und da die Kammer weiter die in Rechtsprechung und Literatur als angemessen und üblich angesehene 20%ige Erhöhung der Vergütungssätze ebenfalls für zutreffend hält, war eine Beiziehung der Akte 6 Sch 12/11 des Oberlandesgerichts München (Verfahren gegen die Beklagte) nicht erforderlich und war auch nicht aus diesem Grunde wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten.

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Eine Differenzierung zwischen Behinderung und unbilliger Benachteiligung ist im Rahmen der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB wegen der weitreichenden Überschneidungen beider Tatbestände weder möglich noch geboten; ob Behinderungen anderer Unternehmen im Wettbewerb als unbillig und deren unterschiedliche Behandlung als sachlich nicht gerechtfertigt zu beurteilen sind, ist nach dem einheitlichen Maßstab einer Abwägung der Interessen der Betroffenen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GVVB zu entscheiden (Markert in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Auflage 2007, § 20, Rnr. 115 zu § 20 GWB a.F.; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 109 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Da das Streben eines Marktteilnehmers nach möglichst günstigen Bedingungen und Preisen ebenso wie das seiner Marktgegenseite grundsätzlich wettbewerbskonform ist, kann allein aus unterschiedlichen vereinbarten Preisen bzw. Konditionen noch keine negative Bewertung im Rahmen der Interessenabwägung gefolgert werden; entscheidend ist vielmehr, ob die unterschiedliche Konditionengestaltung auf Willkür oder wirtschaftsfremden unternehmerischen Entscheidungen beruht (BGH GRUR 1996, 808 - Pay-TV-Durchleitung).
  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Urheber und Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen im Sinne des Kartellrechts (BGH GRUR 1988, 782).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Dies hat auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung C-467/08 - Padawan (GRUR Int 2010, 1043) so gesehen.
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
    Grundsätzlich muss es den Herstellern, Importeuren und Händlern von vergütungspflichtigen Geräten möglich sein, die Belastung durch die Gerätevergütung dadurch an den Endnutzer weiterzugeben, dass sie den Betrag der Vergütung in den vom Endnutzer zu entrichtenden Preis einfließen lassen (BGH GRUR 2012, 705 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
  • OLG München, 10.09.2015 - U 2663/14

    Rechtsschutzbedürfnis eines Verbands für die kartellrechtliche Abwehr von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juli 2014, Az. 37 O 23779/13 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München l vom 2. Juli 2014 (Az. 37 0 23779/13 abzuändern und.

    die Berufung des Klägers zurückzuweisen, das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juli 2014 (Aktenzeichen 37 O 23779/13) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08

    Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern

    Dementsprechend habe das LG München I (Az. 37 O 23779/13) erst jüngst eine (von nicht gesamtvertragsgebundenen Vergütungsschuldnern zu entrichtende) PC-Abgabe von mehr als EUR 7, 56 (für die Zeit von 2004 bis 2007) im Lichte dieses Vergleichs als kartellrechtswidrig qualifiziert.

    Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54d UrhG a.F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt.

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08

    Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines

    Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54d UrhG a. F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt.
  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 18 Abs. 1 GWB einnimmt, nachdem die in der Klägerin zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften nach den gesetzlichen Vorgaben die Rechte der Urheber vergütungspflichtiger Werke wahrnehmen und die abgabepflichtigen Hersteller, Lieferanten und Importeure allein mit der Klägerin als potentielle Gläubigerin der Geräteabgabe nach den §§ 54 ff. UrhG in Berührung kommen, so dass die Klägerin auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt insoweit keinem Wettbewerb ausgesetzt ist (vgl. auch LG München I, Urteil vom 02.07.2015, Az. 37 O 23779/13).
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

    Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54 d UrhG a. F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt.
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