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   LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19   

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LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19 (https://dejure.org/2019,35480)
LG München I, Entscheidung vom 02.10.2019 - 21 O 9333/19 (https://dejure.org/2019,35480)
LG München I, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 21 O 9333/19 (https://dejure.org/2019,35480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer sog. Anti-Suit-Injunction in den USA zur Fortführung von Patentverletzungsklagen in Deutschland

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 3 VA 11/95

    Zustellung der Anordnung eines ausländischen Gerichts, mögliche Verletzung des

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Dies habe auch das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.01.1996, 3 VA 11/95, Rn. 29 - 31 so gesehen.

    Daher habe auch das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.01.1996, Az. 3 VA 11/95, allein die Erledigung des Zustellungsantrags aus einer Anti-Suit-Injunction verweigert.

    Denn diese würde in Deutschland keine Wirkung entfalten, da sie keinen hier vollstreckbaren Inhalt enthielte (vgl. etwa OLG Düsseldorf ZIP 1996, 294).

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Dies habe der BGH in der Entscheidung vom 13.03.1979, Az. VI ZR 117/77, festgestellt.

    bb) Auch der in diesem Zusammenhang erfolgte Verweis der Antragsgegnerin auf die Entscheidungen des BGH (Az. VI ZR 117/77) und des BVerfG (Az. 1 BvR 1086/85) ist nicht zielführend.

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Nicht anders habe das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 25.02.1987, Az. 1 BvR 1086/85, ausgesprochen.

    bb) Auch der in diesem Zusammenhang erfolgte Verweis der Antragsgegnerin auf die Entscheidungen des BGH (Az. VI ZR 117/77) und des BVerfG (Az. 1 BvR 1086/85) ist nicht zielführend.

  • LG München I - 21 O 3889/19 (anhängig)

    Auftakt im Verfahrenskomplex "Connected Cars"

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Diese sind beim LG München I unter den Aktenzeichen 21 O 3889/19 (= Patent EP 2 797 239 B1), 21 O 3891/19 (= Patent DE 60 240 446 C5) und 7 O 3890/19 (= Patent EP 1 671 505 B1), beim LG Düsseldorf unter den Aktenzeichen 4c O 17/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1), 4a O 26/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1) und 4a O 27/19 (= Patent EP 1 xxx xxx B1) und beim LG Mannheim unter den Aktenzeichen 2 O 34/19 (= Patent EP 2 981 103 B1), 2 O 35/19 (= Patent EP 2 286 629 B2), 2 O 36/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1) und 2 O 37/19 (= Patent EP 1 xxx xxx B2) anhängig.

    Landgericht München I, Az. 21 O 3889/19;.

  • LG München I, 30.10.2020 - 21 O 3891/19

    FRAND-Einwand im Falle einer mehrstufigen Wertschöpfungskette

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Diese sind beim LG München I unter den Aktenzeichen 21 O 3889/19 (= Patent EP 2 797 239 B1), 21 O 3891/19 (= Patent DE 60 240 446 C5) und 7 O 3890/19 (= Patent EP 1 671 505 B1), beim LG Düsseldorf unter den Aktenzeichen 4c O 17/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1), 4a O 26/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1) und 4a O 27/19 (= Patent EP 1 xxx xxx B1) und beim LG Mannheim unter den Aktenzeichen 2 O 34/19 (= Patent EP 2 981 103 B1), 2 O 35/19 (= Patent EP 2 286 629 B2), 2 O 36/19 (= Patent EP 2 xxx xxx B1) und 2 O 37/19 (= Patent EP 1 xxx xxx B2) anhängig.

    Landgericht München I, Az. 21 O 3891/19;.

  • BGH, 20.03.2013 - X ZB 15/12

    Patentstreitsache II

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Stattdessen sind vielmehr schlechthin alle Klagen zu den Patentstreitsachen zu zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache; BeckRS 2013, 06895 - Patentstreitsache II).
  • BGH, 23.11.2000 - III ZR 342/99

    Umfang der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Dementsprechend kann eine Eigentumsbeeinträchtigung auch einfach darin liegen, dass der Eigentümer bei der Ausübung des ihm zustehenden Besitzes behindert oder belästigt wird, also an irgendeiner zulässigen Benutzung der Sache oder einer sonstigen rechtmäßigen Einwirkung auf diese gehindert wird (ders. a.a.O., Rn. 33 mit Verweis auf BGHZ 146, 98, 101 = WM 2001, 512, 513; OLGR Saarbrücken 2004, 497, 498).
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Stattdessen sind vielmehr schlechthin alle Klagen zu den Patentstreitsachen zu zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache; BeckRS 2013, 06895 - Patentstreitsache II).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    So ist für das Steuerrecht anerkannt, dass auch Ausländer für Abgaben herangezogen werden können, wenn ein entsprechender Anknüpfungsmoment, wie etwa die Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, die Verwirklichung eines Abgabentatbestandes im Inland oder die Herbeiführung eines abgabenrechtlich erheblichen Erfolges im Inland gegeben ist (vgl. BVerfG NJW 1983, 2757, 2761, 4 b).
  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

    Auszug aus LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
    Gleichfalls liegen den Entscheidungen des EuGH Sachverhalte zugrunde, bei denen die Weiterführung bzw. Erhebung eines eigenständigen Gerichtsverfahrens mittels Anti-Suit-Injunction untersagt wird (vgl. EuGH, EuZW 2004, 468, 469 - Turner/Grovit).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04

    Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb

  • LG Düsseldorf, 15.05.2001 - 4a O 275/98
  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 5042/19

    Unterlassungsanspruch wegen behaupteter drohender Verletzung ihrer Patentrechte

    In tatsächlicher Hinsicht sei vorzutragen, dass die CAS in Erfüllung der gegen sie im Verfahren 21 O 9333/19 LG München I ergangenen einstweiligen Verfügung mit Schriftsatz vom 03.09.2019 (Anl. FDB B 2, deutsche Übersetzung Anl. FDB B 2a) den Antrag auf Erlass einer Anti-Suit Injunction - welcher nur zu dem Zweck gestellt worden sei, mit den Antragstellerinnen eine wirtschaftlich sinnvolle FRAND-Lizenzregelung zu erzielen - zwischenzeitlich zurückgenommen habe.

    Der vom Landgericht somit zutreffend bejahten Erstbegehungsgefahr steht nicht entgegen, dass die CAS nach Zustellung der gegen sie im Verfahren 21 O 9333/19 ergangenen Beschlussverfügung den Antrag auf Erlass einer Anti-Suit Injunction zurückgenommen hat.

  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 14276/20

    Patent, Untersagung, Bewilligung, Zustellung, Berufung, proceedings,

    Bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (nachfolgend: AASI), die gegen die Beantragung und/oder Vollstreckung einer von einem ausländischen Gericht erlassenen oder zu erlassenden Anti-Suit-Injunction (nachfolgend: ASI) gerichtet ist, handelt es sich, soweit durch die ASI Patentverletzungsklagen oder Anträge auf Erlass einer AASI unterbunden worden sollen, um eine Patentstreitsache (LG München I BeckRS 2019, 25536 Rn. 40-42).

    Die Beantragung einer ASI vor einem amerikanischen Gericht mit dem Ziel, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen Patentverletzung in Deutschland zu verhindern, stellt eine Beeinträchtigung der eigentumsähnlichen Rechtsposition des Patentinhabers dar § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München GRUR 2020, 379; LG München I BeckRS 2019, 25536 Rn. 52; Werner in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Auflage 2020, Vor § 139 Rn. 4, 85).

  • LG München I, 24.06.2021 - 7 O 36/21

    Vorverlagerung der Erstbegehungsgefahr im Falle einer Anti-Suit-Injunction

    Bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (nachfolgend: AASI), die gegen die Beantragung und/oder Vollstreckung einer von einem ausländischen Gericht erlassenen oder zu erlassenden Anti-Suit-Injunction (nachfolgend: ASI) oder Anti-Enforcement-Injunction (nachfolgend: AEI) gerichtet ist, handelt es sich, soweit durch die ASI Patentverletzungsklagen oder Anträge auf Erlass einer AASI bzw. die Vollstreckung patenrechtlicher Urteile unterbunden werden sollen, um eine Patentstreitsache (LG München I BeckRS 2019, 25536 Rn. 40-42).

    Die Beantragung einer ASI vor einem amerikanischen Gericht mit dem Ziel, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen Patentverletzung in Deutschland zu verhindern, stellt eine Beeinträchtigung der eigentumsähnlichen Rechtsposition des Patentinhabers dar gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München GRUR 2020, 379; LG München I BeckRS 2021, 3995, Rn. 120; BeckRS 2019, 25536 Rn. 52; Werner in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Auflage 2020, Vor § 139 Rn. 4, 85).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf Untersagung der Beantragung einer

    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    In diesem Sinne hat bereits das OLG München (GRUR 2020, 379 Rz. 59; anders LG München I, BeckRS 2019, 25536 Rz. 71 ff.) zutreffend betont, dass eine anti-anti-suit-injunction ein dem deutschen Recht an sich fremdes Prozessführungsverbot darstellt, für dessen Verhängung es prinzipiell bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

  • LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20

    Verbot des Fallenlassens von Patenten

    Anti suit injunctions sind aber nach deutschem Recht grundsätzlich nicht zulässig (siehe jüngst OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 6 U 5042/19 -, juris, Rn. 64 ff., vorgehend umfassend LG München I, BeckRS 2019, 25536, Rn. 52 ff, insb. Rn. 61 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 27/21

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der

    Das OLG München (Urt. v. 12.12.2019, Az.: 6 U 5042/19, GRUR 2020, 379) sowie das LG München I (Urt. v. 02.10.2019, Az.: 21 O 9333/19, BeckRS 2019, 25536; Urt. v. 25.02.2021, Az.: 7 O 14276/20, GRUR-RS 2021, 3995; Urt. v. 24.06.2021, Az.: 7 O 36/21, GRUR-RS 2021, 17662) haben in dem Betreiben eines anti-suit-injunction-Verfahrens einen rechtswidrigen Eingriff in die eigentumsgleichen Rechte des von dem ausländischen Prozessführungsverbot betroffenen Inhabers eines standardessentiellen Patents (nachfolgend: SEP) gesehen und zu dessen Gunsten, gestützt auf §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten verboten wird, in einer anderen Jurisdiktion (in den dort entschiedenen Fällen USA bzw. China) um eine anti-suit-injunction nachzusuchen oder, falls ein derartiges Verfahren bereits eingeleitet ist, dieses weiter zu betreiben.

    In diesem Sinne hat bereits das OLG München (GRUR 2020, 379 Rz. 59; anders LG München I, BeckRS 2019, 25536 Rz. 71 ff.) zutreffend betont, dass eine anti-anti-suit-injunction ein dem deutschen Recht an sich fremdes Prozessführungsverbot darstellt, für dessen Verhängung es prinzipiell bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

  • LG München I, 20.07.2023 - 7 O 5416/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein ausländisches Prozessführungsverbot

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts München I stellt die Beantragung einer Anti-Suit-Injunction (ASI) vor einem ausländischen Gericht mit dem Ziel, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen Patentverletzung in Deutschland zu verhindern, eine Beeinträchtigung der eigentumsähnlichen Rechtsposition des Patentinhabers dar; § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG München GRUR 2020, 379; LG München I GRUR-RS 2021, 3995 Rn. 68; BeckRS 2019, 25536 Rn. 52; Werner in: Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Auflage 2020, Vor § 139 Rn. 4, 85).

    Das Landgericht München I und ihm nachfolgend das Oberlandesgericht München haben bereits 2019 in ihren jeweiligen Urteilen entschieden, dass auch eine "temporary restrainig order" einen rechtswidrigen deliktischen Eingriff in das Patentrecht darstellt (LG München I BeckRS 2019, 25536 Rn. 11; OLG München GRUR 2020, 379 Rn. 61, 63, 70).

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 73/20

    Anti-Suit Injunction

    Denn es besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein in einem Drittstaat zulässiges Verhalten schon aus sich heraus auch im Inland als rechtmäßig zu gelten hat (vgl. LG München I, Urt. v. 02.10.2019, Az. 21 O 9333/19, BecksRS, Rn. 64; bestätigt in: OLG München, GRUR 2020, 379).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

    Denn es besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein in einem Drittstaat zulässiges Verhalten schon aus sich heraus auch im Inland als rechtmäßig zu gelten hat (vgl. LG München I, Urt. v. 02.10.2019, Az. 21 O 9333/19, BecksRS, Rn. 64; bestätigt in: OLG München, GRUR 2020, 379).
  • LG Düsseldorf, 29.06.2021 - 4c O 73/20
    Denn es besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein in einem Drittstaat zulässiges Verhalten schon aus sich heraus auch im Inland als rechtmäßig zu gelten hat (vgl. LG München I, Urt. v. 02.10.2019, Az. 21 O 9333/19, BecksRS, Rn. 64; bestätigt in: OLG München, GRUR 2020, 379).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 74/20

    Anti-Suit Injunction 2

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