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   LG München I, 03.03.1989 - 30 O 1123/87   

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https://dejure.org/1989,9261
LG München I, 03.03.1989 - 30 O 1123/87 (https://dejure.org/1989,9261)
LG München I, Entscheidung vom 03.03.1989 - 30 O 1123/87 (https://dejure.org/1989,9261)
LG München I, Entscheidung vom 03. März 1989 - 30 O 1123/87 (https://dejure.org/1989,9261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern - Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1178
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22

    Lärmendes Tier: Da kräht kein Hahn mehr

    Hinzu kommt die Erwartungshaltung des Gestörten, "aus der heraus die plötzlichen und schrillen Töne des Krähens als besonders lästig empfunden werden" (LG Ingolstadt, NJW-RR 1991, 654; LG München, NJW-RR 1989, 1178; LG Bad Kreuznach 15.1.2019 - 1 S 83/18, BeckRS 2019, 134 [einstweiliges Verfügungsverfahren]; AG Sondershausen, NJOZ 2004, 4362, 4363).

    Auf die subjektive Einschätzung ist deshalb nicht abzustellen (zutreffend LG München I, Urteil vom 03.03.1989 - 30 O 1123/87, NJW-RR 1989, 1178, beck-online).

  • LG Ingolstadt, 30.11.1989 - 4 O 1279/88

    Anspruch eines Wohngrundstückeigentümers gegen den Nachbarn auf Unterlassen der

    So haben auch die Gerichte regelmäßig bereits die von einem Hahn ausgehenden Geräusche als eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks angesehen (vgl. u. a. LG München, NJW-RR 1989, 1178 ff.).
  • AG Wuppertal, 28.10.2014 - 33 C 149/13

    Unterlassungsanspruch des Nachbarn wegen eines Hahnenkrähens; Beurteilung der von

    Dabei kann dahinstehen, ob Hahnengeschrei außerhalb ausschließlich landwirtschaftlich geprägter und genutzter Gebiete ohne Rücksicht auf seine Intensität unüblich ist (so von Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, § 906, Rdn. 154; LG München I, Urteil vom 3. März 1989, 30 O 1123/87, NJW-RR 1989, 1178; LG Ingolstadt, Urteil vom 30. November 1989, 4 O 1279/88, NJW-RR 1991, 654).
  • LG Mosbach, 31.05.2023 - 5 S 47/22

    Unterlassen von Lärmemissionen: Beeinträchtigung durch Hahnenkrähen in der

    Für ein Wohngrundstück ist maßgebend, ob das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch gemindert ist (LG München, NJW-RR 1989, 1178).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2001 - 5 O 417/00

    Unterlassung von Gänsegeschnatter

    Ist somit von einem Vorhandensein von Geräuschimmissionen und der dadurch verursachten Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks auszugehen, so ist der Beklagte in vollem Umfang dafür beweispflichtig, daß diese als unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen oder aber von dem Nachbarn als ortsüblich und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindernd zu dulden sind (vgl. BGH NJW 85, 2823; OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 542; LG München NJW-RR 89, 1178).

    Auf summierte Einwendungen mehrerer Emmitenten kommt es nur dann an, wenn jede der einzelnen Einwirkungen für sich genommen unwesentlich ist und erst alle im Zusammenwirken eine Wesentlichkeit erlangen (vgl. LG München, NJW-RR 89, 1178/1179).

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