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   LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19   

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https://dejure.org/2020,1142
LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19 (https://dejure.org/2020,1142)
LG München I, Entscheidung vom 04.02.2020 - 33 O 3124/19 (https://dejure.org/2020,1142)
LG München I, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 33 O 3124/19 (https://dejure.org/2020,1142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unzulässiges Bewerben von Gratismonaten durch einen Versicherungsvermittler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1; GRCh Art. 51 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a; VAG § 48b; GewO § 34d Abs. 1 S. 6
    Wettbewerbsverstoß durch verbotene Provisionsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zeit.de (Pressebericht, 04.02.2020)

    Vergleichsportal Check24 darf keine "Jubiläumsdeals" mehr anbieten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - check24 2 -, Provisionsabgabe, Provisionsabgabeverbot, Jubiläumsdeals, Werbung des VM mit Gratismonaten, Versicherungsvermittle, Website, Vergleichsportal

  • procontra-online.de (Kurzinformation)

    Provisionsabgabe: Gericht klopft Check24 auf die Finger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Check 24 darf keine Rabatte gewähren

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 11.11.2016 - 6 U 176/15

    Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen das sog. Provisionsabgabeverbot gem.

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Die Beklagten meinen, im vorliegenden Zusammenhang sei mit Blick auf ein Urteil des OLG Köln (6 U 176/15, GRUR-RR 2017, 274) bereits zweifelhaft, ob die vom Kläger in Bezug genommenen Vorschriften der § 48 b VAG, § 34 d Abs. 1 S. 6 GewO überhaupt als Marktverhaltensregelungen anzusehen seien.

    Das von den Beklagten angeführte Urteil des OLG Köln (6 U 176/15, GRUR-RR 2017, 274) erging zur alten Rechtslage vor dem Erlass der hier in Frage stehenden gesetzlichen Vorschriften.

  • BVerfG, 27.10.1959 - 2 BvL 5/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich ses

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Unabhängig von der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte können für die Verletzung von Art. 15 Abs. 1 GRC die obigen Ausführungen zur Frage der Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG entsprechend übertragen werden, zumal auch das Unionsrecht den Grundrechtsverpflichteten einen entsprechend weitgehenden Ermessensspielraum im Hinblick auf die Voraussetzungen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einräumt (EuGH, C-44/94 - Fishermen"s Organisations; Jarass GrCh, EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 16 Rn. 29).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Das BVerfG betont insoweit in ständiger Rechtsprechung, dass derartige Berufsausübungsregelungen bereits durch vernünftige Überlegungen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden können, wenn sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind (BVerfGE 7, 377, 405 f.; BVerfGE 16, 286, 297; BVerfGE 65, 116, 125; BVerfGE 121, 317 Rn. 121), wobei dem Gesetzgeber insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt und auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zur Rechtfertigung ausreichen sollen (BVerfGE 10, 141, 157; BVerfGE 111, 10, 38; Sachs/Mann, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 12 Rn. 127).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 156 Rdnr. 4 und 5).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Auszug aus LG München I, 04.02.2020 - 33 O 3124/19
    Für den hier relevanten Bereich der Versicherungsvermittlung greift allerdings die Bereichsausnahme nach Art. 8 Abs. 3 UGP-RL, weil Versicherungsvermittler insoweit zu den reglementierten Berufen gehören (BGH GRUR 2014, 398 Rn. 19 - Online-Versicherungsvermittlung).
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