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   LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07   

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LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07 (https://dejure.org/2007,2507)
LG München I, Entscheidung vom 04.10.2007 - 7 O 2827/07 (https://dejure.org/2007,2507)
LG München I, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 7 O 2827/07 (https://dejure.org/2007,2507)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    (Störer-) Haftung des Internetanschlussinhabers (hier: des Arbeitgebers) - Zur (Störer-) Haftung für, von Mitarbeitern und Angestellten auf dienstlich zur Verfügunggestellten Computern begangenen, Urheberrechtsverletzungen und zur Zumutbarkeit von Beschränkungs-, ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 97 Abs. 1, 100 UrhG; § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Unternehmen haftet nicht für Filesharing-Aktivitäten des Mitarbeiters im Betrieb

  • aufrecht.de

    Anschlussinhaber (Arbeitgeber) haftet nicht für die Urhebrrechtsverstöße eines Mitarbeiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer auf Urheberrecht gestützten Abmahnung; Bereithalten von Audio-Dateien zum Zwecke des Downloads durch andere Internetnutzer; Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für durch seine Mitarbeiter mittels unternehmenseigener Computer verwirklichte ...

  • kanzlei.biz

    Überwachungspflichten für Internetanschlüsse der Mitarbeiter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16, 19a, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a 97, 100 UrhG

  • info-it-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer auf Urheberrecht gestützten Abmahnung; Bereithalten von Audio-Dateien zum Zwecke des Downloads durch andere Internetnutzer; Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für durch seine Mitarbeiter mittels unternehmenseigener Computer verwirklichte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Abmahnung des Arbeitgebers wegen illegaler Downloads eines Arbeitnehmers ohne Organisationsverschulden

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Arbeitgeber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Arbeitnehmers, die dieser über den Internetanschluss des Arbeitgebers begeht

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Arbeitgeber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Arbeitnehmers, die dieser über den Internetanschluss des Arbeitgebers begeht

  • heise.de (Pressebericht, 09.01.2008)

    DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

  • heise.de (Pressebericht, 09.01.2008)

    DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Störerhaftung für Arbeitgeber wenn Arbeitnehmer Filesharing betreibt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahner verlieren in neuem LimeWire-Urteil - erneute Schlappe der Musikindustrie

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitarbeiter - Abmahnung, Urheberrecht, Filesharing

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Filesharing am Arbeitsplatz: Haftet der Arbeitgeber bei Abmahnungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing am Arbeitsplatz - Haftet der Arbeitgeber bei Abmahnungen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 18.1.2008)

    Haftung des Arbeitgebers für Urheberrechtsverletzungen Abmahnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Filesharing

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Störerhaftung des Arbeitgebers (Reto Mantz; CR 2008, 52)

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter nicht überwachen

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 422
  • MIR 2008, Dok. 003
  • K&R 2007, 667
  • ZUM 2008, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Unabhängig hiervon setzt eine Zurechnung nach dieser Norm voraus, dass der Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung und nicht nur gelegentlich gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007, Az. I ZR 92/04 - Gefälligkeit, zur Zurechnung gem. § 8 Abs. 2 UWG ).

    Bei Handlungen, die nicht dem Unternehmen, sondern allein dem Handelnden zu Gute kommen, scheidet eine Zurechnung nach dieser Vorschrift aus (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007, Az. I ZR 92/04 - Gefälligkeit; Dreier/Schulze, UrhG , 2. Aufl., § 100 Rdn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Eine Störerhaftung - siehe hierzu nachfolgend - begründet nach der Rechtsprechung des BGH keine Haftung auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618 - Meißner Dekor I; GRUR 2003, 624 - Kleidersack).

    "Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2002, 618 [619] = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m.w. Nachw.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    "Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 [17] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH, GRUR 2002, 618 [619] = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m.w. Nachw.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315 f.] = NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842 f.] = NJW 1994, 2827 = WRP 1994, 739 - Suchwort; GRUR 1999, 418 [419 f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17 f.] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w.Nachw.)".

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Eine Störerhaftung - siehe hierzu nachfolgend - begründet nach der Rechtsprechung des BGH keine Haftung auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618 - Meißner Dekor I; GRUR 2003, 624 - Kleidersack).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189 [194 f.] = GRUR 2003, 807 = NJW 2003, 2525 - Buchpreisbindung; BGH, GRUR 2003, 969 [970] = NJW-RR 2003, 1685 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w. Nachw.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Diese Rechsprechung hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung (Urt. v. 12.7.2007, Az. I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay = WRP 2007, 1173) wie folgt weiter ausdifferenziert:.
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB besteht nicht, da nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 2004, 1032 - Gegenabmahnung m.w.N.; WRP 2006, 106, 107 - unberechtigte Abmahnung) der Abgemahnte die Kosten seiner Gegenabmahnung nur dann ausnahmsweise erstattet verlangen kann, wenn die Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann, oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Ein Ausgleichsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB besteht daher nicht (vgl. BGH GRUR 1979, 732, 734 - Fußballtor).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189 [194 f.] = GRUR 2003, 807 = NJW 2003, 2525 - Buchpreisbindung; BGH, GRUR 2003, 969 [970] = NJW-RR 2003, 1685 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w. Nachw.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • LG Hamburg, 30.05.1997 - 313 S 270/96

    Schuldhafte Fristversäumnis bei unrichtiger Telekom-Auskunft der

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 313 [315 f.] = NJW 1997, 2188 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb; GRUR 1994, 841 [842 f.] = NJW 1994, 2827 = WRP 1994, 739 - Suchwort; GRUR 1999, 418 [419 f.] = NJW 1999, 418 = WRP 1999, 211 - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13 [17 f.] = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de, jew. m.w.Nachw.)".
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen

    Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.
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