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   LG München I, 07.06.2018 - 13 T 7015/18   

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https://dejure.org/2018,24121
LG München I, 07.06.2018 - 13 T 7015/18 (https://dejure.org/2018,24121)
LG München I, Entscheidung vom 07.06.2018 - 13 T 7015/18 (https://dejure.org/2018,24121)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 13 T 7015/18 (https://dejure.org/2018,24121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3
    Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung in einem Verfahren bzgl. der Erlaubnis zur Haltung einer Katze in einer Mietwohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener

    Auszug aus LG München I, 07.06.2018 - 13 T 7015/18
    Der Beschluss des Landgerichts Berlin, Beschluss vom 16.08.2016, Az. 63 S 120/16, mit dem das Gericht den Wert für das Haltendürfen und den täglichen Genuss des Umgangs mit einem Haustier auf 400, 00 EUR ansetzte, ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden (BGH WuM 2018, 174 ff.) Vorzunehmen sei eine umfassende Betrachtung des auf die begehrte Tierhaltung in der Mietwohnung gerichteten Interesses des Mieters.

    Diese Gewichtung lasse sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig seien, so dass sich jede schematische Lösung verbiete (BGH WuM 2018, 174 ff.).

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung

    Auszug aus LG München I, 07.06.2018 - 13 T 7015/18
    Bei der Streitwertfestsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung eines Schockschadens (BGH Urteil vom 20.03.2012 VI ZR 114/11) kein Affektionsinteresse der Klägerin einzubeziehen.
  • LG München I, 25.01.2019 - 30 S 7016/18

    Füttern einer freilaufenden Katze ist keine Eigentumsbeeinträchtigung

    Dazu gehört das gezielte Anlocken ebenso wie das Füttern gegen den Willen des Eigentümers (ebenso zu Letzterem insb. BeckOK BGB/Fritsche, 48. Edition, Stand: 01.11.2018, § 903 Rn. 73; Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB, Sachenrecht, 4. Auflage 2016, BGB § 903, Fußnote 2763; LG Meiningen, NJW-RR 2014, 94; auch LG München I i.R.d. Streitwertbeschwerde im vorliegenden Verfahren - insoweit Az. 13 T 7015/18 - Beschluss vom 07.06.2018 = Bl. 59/62 d.A.).
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