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   LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12   

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https://dejure.org/2012,204
LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12 (https://dejure.org/2012,204)
LG München I, Entscheidung vom 08.03.2012 - 7 O 1533/12 (https://dejure.org/2012,204)
LG München I, Entscheidung vom 08. März 2012 - 7 O 1533/12 (https://dejure.org/2012,204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler; Eigenes Nutzungsrecht an einem Originalwerk bei Durchführung von Kürzungen und der Erarbeitung von Anmerkungen und Erläuterungstexten; Zitatzweck nach § 51 UrhG bei Dienen des neuen ...

  • twoday.net

    "Mein Kampf” - Grenzen des Zitatrechts?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler; Eigenes Nutzungsrecht an einem Originalwerk bei Durchführung von Kürzungen und der Erarbeitung von Anmerkungen und Erläuterungstexten; Zitatzweck nach § 51 UrhG bei Dienen des neuen ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler; Eigenes Nutzungsrecht an einem Originalwerk bei Durchführung von Kürzungen und der Erarbeitung von Anmerkungen und Erläuterungstexten; Zitatzweck nach § 51 UrhG bei Dienen des neuen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bayern.de (Pressemitteilung)
  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Verbot der Veröffentlichung von Auszügen aus "Mein Kampf”

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Hitlers 'Mein Kampf' bleibt im Giftschrank

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Auszügen aus Propagandaschrift »Mein Kampf« bleibt verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitungszeugen und "Mein Kampf"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Hitlers "Mein Kampf" - Auszüge in historischer Wochenzeitung bleiben verboten

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Britischer Verlag darf Auszüge aus Hitlers Propagandaschrift "Mein Kampf" nicht veröffentlichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auszüge aus "Mein Kampf" weiterhin verboten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 08.03.2012)

    Verbreitung von "Mein Kampf" untersagt // Britischer Verleger Peter McGee unterliegt erneut

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 08.03.2012)

    Adolf Hitlers "Mein Kampf" bleibt verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Mein Kampf" bleibt im Giftschrank

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    " Das unlesbare Buch" und die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Das unlesbare Buch" - Grenzen des Zitatrechts überschritten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auszüge aus Hitlers Mein Kampf dürfen nicht veröffentlicht werden

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Auszüge von "Mein Kampf" auch weiterhin verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zitatzweck

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.11.2012)

    Streit um "Mein Kampf": Neue Volte um Hitlers Hetzschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 246
  • ZUM 2012, 409
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    In seiner Entscheidung "Verkehrskinderlied" (vgl. GRUR 1959, 197) habe der BGH ein Zitat von 33% des Originalwerks als zulässig erachtet.

    sei es schließlich auch, dass sie es in Gestalt von Leseproben zur Veranschaulichung eines selbständigen Berichts verwenden wollen (BGHZ 28, 234, 240 Verkehrskinderlied).

    "Die Übernahme von Werkteilen durch die Bekl. ist angesichts des ganz erheblichen Umfangs - wie er sich aus den Ausführungen oben unter II ergibt - nicht als bloßes Hilfsmittel zur eigenen Darstellung benutzt worden (vgl. dazu BGH 28, 234, 240 Verkehrskinderlied zur Fußnote 4 ).

    Damit sind sie aber durch die in § URHG § 51 UrhG normierte Zitierfreiheit, die im Interesse des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts in das Gesetz aufgenommen worden ist (vgl. BGHZ 28, BGHZ 28 Seite 234, BGHZ 28 Seite 242 f. - Verkehrskinderlied zur Fußnote 4; 50, 147, 152 - Kandinsky zur Fußnote 5 ), nicht mehr gedeckt.".

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    Die Verfügungsbeklagten berufen sich hinsichtlich der Zitierfreiheit maßgeblich auf die Entscheidung "Geistchristentum" des BGH (vgl. NJW 1986, 131).

    b) Angesichts der Tatsache, dass die wiedergegebenen Originalauszüge nicht das gesamte Werk umfassen, ist die Zulässigkeit der Übernahmen nicht an § 51 Satz 2 Nr. 1 (wissenschaftliches Großzitat), sondern an § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG (Kleinzitate) zu messen, vgl. BGH Urteil vom 23.05.1985, GRUR 1986, 59 (Geistchristentum, Randnummern zitiert nach Juris), Rdnr. 13.

    Der BGH hat insoweit in der auch von den Beklagten für ihren Standpunkt reklamierten Entscheidung Geistchristentum (GRUR 1986, 59, Randnummern zitiert nach Juris) in Rdnr. 17 ausgeführt:.

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    (BGHZ 50, 147, 155 Kandinsky I, BGH GRUR 1973, 216, 218 Handbuch moderner Zitate).

    Damit sind sie aber durch die in § URHG § 51 UrhG normierte Zitierfreiheit, die im Interesse des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts in das Gesetz aufgenommen worden ist (vgl. BGHZ 28, BGHZ 28 Seite 234, BGHZ 28 Seite 242 f. - Verkehrskinderlied zur Fußnote 4; 50, 147, 152 - Kandinsky zur Fußnote 5 ), nicht mehr gedeckt.".

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71

    "Handbuch moderner Zitate"

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    (BGHZ 50, 147, 155 Kandinsky I, BGH GRUR 1973, 216, 218 Handbuch moderner Zitate).

    Die darin festgelegte Zitierfreiheit soll der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken dienen und auch in der Form stattfinden können, dass politische, wissenschaftliche oder geistige Strömungen durch die wörtliche Wiedergabe einzelner Stellen aus den geschützten Werken verschiedener Autoren deutlich gemacht werden (BGH GRUR 1973, 216, 217 - Handbuch moderner Zitate).

  • LG München I, 25.03.2009 - 21 O 1425/09

    Urheberrechtschutz: Urheberrecht an ehemaligen NS-Zeitungen

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    Als Rechtsnachfolger des Franz Eher-Verlages sei der Verfügungskläger auch Inhaber aller Verlagsrechte an dem Werk "Mein Kampf" (vgl. hierzu auch 21 O 1425/09).

    Als Rechtsnachfolger des Franz Eher-Verlages ist der Verfügungskläger auch Inhaber aller Verlagsrechte an dem Werk "Mein Kampf" (vgl. hierzu auch 21 O 1425/09).

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    In diesem Zusammenhang hat der BGH bereits an früherer Stelle ausgeführt, Zitate dürften nicht ein derartiges Ausmaß erreichen, dass sie nicht mehr lediglich eine in dem zitierenden Werk vertretene Ansicht stützen, sondern dieses Werk über weite Strecken selbständig tragen (BGH GRUR 1982, 37, 40 WK-Dokumentation):.
  • KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69

    Eintänzer

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    Dreier weist in Dreier/Schulze, Urhebergesetz, Rdnr. 3 zu § 51 UrhG, unter Berufung auf die Entscheidung des KG GRUR 1970, 616, 618 Eintänzer darauf hin, dass die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben darf, dem Endnutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen.
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

    Auszug aus LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12
    Der in § 51 Satz 1 und am Ende von Satz 2 Ziff. 1 erwähnte Zitatzweck ist die entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des § 51 (BGHZ 85, 1, 10 f., zitiert nach Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, Rdnr. 14 zu § 51 UrhG).
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