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LG München I, 08.06.2022 - 9 Qs 14/22 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 97 Abs. 1 Nr. 3; BNotG § 18; GwG § 43, § 54; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3
Unzulässigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem Notar anlässlich dessen Geldwäscheverdachtsanzeige - Deutsches Notarinstitut
GwG § 43 Abs. 6; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; BNotO § 18
Verschwiegenheitspflicht; Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz
Verfahrensgang
- AG München, 13.04.2022 - ER II Gs 4526/22
- LG München I, 08.06.2022 - 9 Qs 14/22
Papierfundstellen
- DNotZ 2023, 445
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und …
Auszug aus LG München I, 08.06.2022 - 9 Qs 14/22
Hinzu komme, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofes die aufgrund der Identifikationspflicht nach dem Geldwäschegesetz erstellten Unterlagen auch von Berufsgeheimnisträgern an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben seien, vgl. BGH, Urteil vom 7/4/2005, Az. 1 StR 326/04 zu § 10 GwG f.F. In der aktuellen Fassung des Gesetzes sei die Verwendungsbeschränkung nach § 10 Abs. 1 GWG a.F. entfallen, die Übermittlungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 2 GWG sei nun in § 32 Abs. 6 GWG normiert und setze nach wie vor ein vorheriges "Heranziehen" voraus.