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   LG München I, 09.02.2015 - 35 O 3610/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46313
LG München I, 09.02.2015 - 35 O 3610/14 (https://dejure.org/2015,46313)
LG München I, Entscheidung vom 09.02.2015 - 35 O 3610/14 (https://dejure.org/2015,46313)
LG München I, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 35 O 3610/14 (https://dejure.org/2015,46313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens einer Insolvenzforderung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung

  • rewis.io

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 09.02.2015 - 35 O 3610/14
    Die von der Klagepartei geforderte Aufnahme einer Zug-um-Zug Verurteilung in die Insolvenztabelle ist bereits aus Rechtsgründen nicht möglich (dazu: BGH, Urteil vom 23.10.2003, IX ZR 165/02).
  • OLG München, 11.06.2015 - 13 U 975/15

    Insolvenzforderung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung

    Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.02.2015 (Az.: 35 O 3610/14) wird als unzulässig verworfen.

    Mit Endurteil vom 09.02.2015 wies das Landgericht München I (Az.: 35 O 3610/14) die Klage als unzulässig ab.

    Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen und der erstinstanzlich gestellten Klageanträge wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO auf das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.02.2015 (Az.: 35 O 3610/14) und auf den Beschluss des Senats vom 05.05.2015 Bezug genommen.

    Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.02.2015 (Az.: 35 O 3610/14) war gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, da die Berufung gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unzulässig ist, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,- EUR nicht übersteigt und auch das Gericht des ersten Rechtszuges nicht gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Berufung im Urteil zugelassen hat.

  • OLG München, 05.05.2015 - 13 U 975/15

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur

    35 O 3610/14 LG München I.

    Die Beschwerde der Kläger gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts München I vom 09.02.2015, Az.: 35 O 3610/14, wird zurückgewiesen.

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