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   LG München I, 09.03.2020 - 10 HK O 1745/19   

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https://dejure.org/2020,81338
LG München I, 09.03.2020 - 10 HK O 1745/19 (https://dejure.org/2020,81338)
LG München I, Entscheidung vom 09.03.2020 - 10 HK O 1745/19 (https://dejure.org/2020,81338)
LG München I, Entscheidung vom 09. März 2020 - 10 HK O 1745/19 (https://dejure.org/2020,81338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 86a Abs. 1
    Technische Voraussetzungen sind keine dem Handelsvertreter zur Verfügung zu stellenden Unterlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.2016 - VII ZR 6/16

    Handelsvertretervertrag: Kostenfreie Zuverfügungstellung von Unterlagen durch den

    Auszug aus LG München I, 09.03.2020 - 10 HKO 1745/19
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des BGH vom 17.11.2016 (NJW 2017, 662).

    Auf die Erwägungen des BGH im Urteil vom 17.11.2016 - VII ZR 6/16, NJW 2017, 662 ff. wird Bezug genommen.

  • OLG München, 16.12.2021 - 23 U 1704/20

    In AGB unwirksam: Prozentuale Abhängigkeit der Disagiolast vom Kraftstoffpreis

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I, Az. 10 HK O 1745/19, vom 09.03.2020 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 36.915,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 12.750,41 EUR ab dem 01.01.2016 bis zum 15.12.2018, aus einem Betrag von 11.937,78 EUR ab dem 01.01.2017 bis zum 15.12.2018, aus einem Betrag von 12.227,30 EUR ab dem 01.01.2018 bis zum 15.12.2018, sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 36.915,49 EUR ab 16.12.2018 zu zahlen.

    das am 9.3.2020 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 10 HK O 1745/19, abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an die Klägerin 36.915,49 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz von 12.750,41 EUR ab dem 1. Januar 2016 bis zum 15.12.2018 und von 11.937,78 EUR ab dem 1. Januar 2017 bis zum 15.12.2018 und von 12.227,30 EUR vom 1.1.2018 bis zum 15.12.2018 und 9 Prozentpunkten über Basiszins von 36.915,49 EUR EUR (sic) ab dem 16.12.2018 zu zahlen.

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