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   LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02   

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LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02 (https://dejure.org/2005,13075)
LG München I, Entscheidung vom 09.11.2005 - 21 O 7402/02 (https://dejure.org/2005,13075)
LG München I, Entscheidung vom 09. November 2005 - 21 O 7402/02 (https://dejure.org/2005,13075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Topografische Landkarten urheberrechtlich geschützt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Topografische Landkarten urheberrechtlich geschützt

Besprechungen u.ä.

  • snp-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Urheberrecht in Kartografie und Geoinformation (RA Prof. Dr. Peter Lutz; KN 2014, 219-225)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 225
  • ZUM 2006, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02
    Dargestellt sind etwa Lage und Ausdehnung von Siedlungsflächen, von Verkehrsflächen, von Gewässern, Vegetationszonen, politischen Grenzen, naturschutzrechtlich bedeutsamen Zonen, das Bodenprofil und Höhenangaben zu einzelnen Bodenpunkten, Gemeinde-, Flur-, Berg- und Gewässernamen und eine Fülle von Hinweisen zu Einzelobjekten wie Kirchendenkmälern, Bergwerken, Schornsteinen, Wegkreuzen, Einzelbäumen etc. Dass auch Datensammlungen in analoger, insbesondere gedruckter Form Datenbankschutz genießen können (vgl. schon Erwägungsgrund 14 der "Datenbankrichtlinie", Richtlinie 96/9/EG vom 11.3. 1996) wird spätestens seit BGHZ 141, 329 = GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD nicht mehr bestritten und wurde nunmehr durch den EuGH in seiner Entscheidung vom 9.11.2004 (GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II) ausdrücklich bestätigt.

    c) Bei allen in die Karte aufgenommenen Darstellungen handelt es sich auch um unabhängige Elemente im Sinne der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Diese Daten haben dabei - entgegen der Ansicht der Bekl. - auch jede für sich genommen oder in unterschiedlichen Einzelkombinationen isolierten Informationswert (vgl. EuGH, GRUR 2005, 254 [255 unter III 3f.]).

    Der EuGH hat daher in seiner jüngsten Entscheidungsserie vom 9.11.2004 klargestellt, dass Sammlungen von Werken, Daten oder anderen Elementen dann als Datenbanken im Sinne der Richtlinie anzusehen sind, wenn die einzelnen Elemente sich voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres Inhalts dadurch beeinträchtigt wird und sie eine Methode oder ein System beliebiger Art enthalten, mit der bzw. dem sich jedes der Elemente der Sammlung wieder auffinden lässt (GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Diese Investitionen beziehen sich auf die Auswertung, Selektierung sowie Darstellung der in der Natur vorgefundenen Gegebenheiten für die Aufnahme in die Karte bzw. für den Verbleib in dieser und damit gerade auf diejenigen Investitionen, die der EuGH in seiner jüngsten Entscheidungsserie vom 9.11.2004 als relevant bezeichnet hat (GRUR 2005, 245 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 - Fixtures-Fußballspielpläne I, und GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II): "Der Begriff der mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Information i.S. von Art. 7 I der Richtlinie ... ist dahin zu verstehen, dass er die Mittel bezeichnet, die der Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in dieser Datenbank gewidmet werden.

    Dies geht auch aus der Entscheidung "Fixtures-Fußballspielpläne II" (GRUR 2005, 254 [256]) hervor: "Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition bezieht sich seinerseits auf die Mittel, mit denen dieser Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, das heißt die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden".

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02
    Diese Investitionen beziehen sich auf die Auswertung, Selektierung sowie Darstellung der in der Natur vorgefundenen Gegebenheiten für die Aufnahme in die Karte bzw. für den Verbleib in dieser und damit gerade auf diejenigen Investitionen, die der EuGH in seiner jüngsten Entscheidungsserie vom 9.11.2004 als relevant bezeichnet hat (GRUR 2005, 245 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 - Fixtures-Fußballspielpläne I, und GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II): "Der Begriff der mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Information i.S. von Art. 7 I der Richtlinie ... ist dahin zu verstehen, dass er die Mittel bezeichnet, die der Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in dieser Datenbank gewidmet werden.

    Umfasst werden sollen dagegen gerade auch Investitionen für die Darstellung, wie sich aus den Ausführungen in "Fixtures-Fußballspielpläne I" (GRUR 2005, 252 [254]) entnehmen lässt: "Daraus folgt, dass weder für die Beschaffung, noch für die Überprüfung, noch für die Darstellung des Inhalts eines Spielplans von Fußballbegegnungen eine wesentliche Investition erforderlich ist".

  • BVerwG, 27.06.1962 - I B 2.62

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der

    Auszug aus LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02
    Vielmehr verbietet auch das BayVermKatG in Art. 4 II Vervielfältigungen der Ergebnisse der Landesvermessung und damit auch die Übernahme wesentlicher Teile der Ergebnisse, die in eine topografische Karte Eingang gefunden haben (zur Zulässigkeit einer vergleichbaren Regelung im Hessischen Katastergesetz vom 3.7. 1956: BVerwG, NJW 1962, 2267).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus LG München I, 09.11.2005 - 21 O 7402/02
    Dargestellt sind etwa Lage und Ausdehnung von Siedlungsflächen, von Verkehrsflächen, von Gewässern, Vegetationszonen, politischen Grenzen, naturschutzrechtlich bedeutsamen Zonen, das Bodenprofil und Höhenangaben zu einzelnen Bodenpunkten, Gemeinde-, Flur-, Berg- und Gewässernamen und eine Fülle von Hinweisen zu Einzelobjekten wie Kirchendenkmälern, Bergwerken, Schornsteinen, Wegkreuzen, Einzelbäumen etc. Dass auch Datensammlungen in analoger, insbesondere gedruckter Form Datenbankschutz genießen können (vgl. schon Erwägungsgrund 14 der "Datenbankrichtlinie", Richtlinie 96/9/EG vom 11.3. 1996) wird spätestens seit BGHZ 141, 329 = GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD nicht mehr bestritten und wurde nunmehr durch den EuGH in seiner Entscheidung vom 9.11.2004 (GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II) ausdrücklich bestätigt.
  • KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10

    Schadensersatz für unterlassene Quellenangabe

    a) Die auf der Internetseite der Klägerin abrufbare Sammlung von Karten stellt eine Datenbank im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar (vgl. a. LG München I, GRUR 2006, 225).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 138/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer

    So schließe die Möglichkeit, die Einzelinformation auch in ihrer Kombination zu nutzen, deren einzelne Zugänglichkeit nicht aus, sondern sei nur deren Folge (vgl. LG München, GRUR 2006, 225, 226 f.; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2006 - 17 O 633/05, juris Rn. 26 ff.; LG Leipzig, BeckRS 2013, 2896; Thum/Hermes in Wandtke/Bullinger aaO § 87a UrhG Rn. 17, 105).
  • OLG München, 13.06.2013 - 29 U 4267/12

    Urheberrechtlicher Schutz einer analogen topografischen Karte

    Bei dieser Einzelinformation handelt es sich aber nicht um ein "unabhängiges Element" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG , § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG (vgl. Hertin GRUR 2004, 646, 648; Schricker/Loewenheim/Vogel, Urheberrecht 4. Aufl., § 87a Rn. 17; Fromm/Nordemann/Czychwoski, Urheberrecht, 10. Aufl. § 87a Rz. 10; a. A. LG München GRUR 2006, 225, 227; LG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2006, Az. 17 O 633/05, [...] Rn. 26 ff.; LG Leipzig, Urteil vom 13.12.2012, Az. 05 O 3937/10, BeckRS 2013, 02896; Wandtke/Bullinger/Thum, Urheberrecht, 3. Aufl., Rn. 101).
  • LG München I, 22.07.2009 - 21 O 13768/05

    Urheberrechtsverletzung: Verwendung eines amtlichen Stadtplans in den "Gelben

    Diese Einzelinformationen werden üblicherweise auch in dieser Weise, nämlich selektiv genutzt, d.h. der Betrachter der Karte zieht sich nur die für seine Fragestellung maßgeblichen Einzelinformationen heraus (vgl. insoweit schon LG München I, GRUR 2006, 225 - Topografische Kartenblätter; LG Stuttgart, NJOZ 2009, 337).

    Die Feststellungen der Kammer betreffend topografische Kartenblätter (GRUR 2006, 225 - Topografische Kartenblätter) gelten daher auch für den hier zu beurteilenden Stadtplan: Der amtliche Stadtplan München ist nicht auf die Nutzung in seiner Gesamtheit beschränkt.

  • LG Stuttgart, 18.07.2006 - 17 O 633/05

    Topographische Karte als Datenbank; Schutz für die Überprüfung einer bestehenden

    Die Karten werden im Übrigen üblicherweise auch in dieser Weise, nämlich selektiv genutzt, d.h. der Betrachter der Karte zieht sich nur die für seine Fragestellung maßgeblichen Informationen heraus (vgl. insoweit anschaulich LG München I, Urteil v. 09.11.2005, 21 O 7402/02 , S. 15f).
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