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   LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11   

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https://dejure.org/2011,28824
LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11 (https://dejure.org/2011,28824)
LG München I, Entscheidung vom 09.12.2011 - 14 S 9823/11 (https://dejure.org/2011,28824)
LG München I, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 14 S 9823/11 (https://dejure.org/2011,28824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. bestimmter Minderungsbeträge oder Minderungsquoten anlässlich Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Abschlusss eines Mietvertrags; Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung samt Pkw-Stellplätzen wegen des nur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Vereinbarung über Höhe der Minderung; Kündigung bei weitergehendem Mieteinbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 4; BGB § 546 Abs. 1
    Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. bestimmter Minderungsbeträge oder Minderungsquoten anlässlich Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Abschlusss eines Mietvertrags; Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung samt Pkw-Stellplätzen wegen des nur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderung wegen Baumaßnahmen für befristeten Zeitraum zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Vereinbarung über die Quote der Mietminderung auch im Voraus! (IMR 2012, 226)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 159/08

    Zum genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall einer Mieterhöhung

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Die letztgenannte Literaturansicht stützt sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2009 (Az. VIII ZR 159/08).

    In dieser Entscheidung führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Mieter auf eine konkrete, aus einem bestimmten Anlass gerechtfertigte Minderung (vollständig) verzichten kann (siehe BGH WuM 2009, 744ff.).

    Insoweit ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit eines Minderungsverzichts (BGH WuM 2009, 744ff.) von Bedeutung.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Mieter auf eine konkrete, aus einem bestimmten Anlass gerechtfertigte Minderung verzichten kann (BGH NJW-RR 2010, 226f.).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strenge Anforderungen anzulegen (siehe BGH NJW 2007, 428ff.).

    Soweit der Beklagte im Hinblick auf das von ihm geltend gemachte Minderungsrecht / Zurückbehaltungsrecht ggfs. anwaltlich beraten war, wäre ein anwaltliches Verschulden (§ 278 BGB) dem Beklagten zuzurechnen (BGH NJW 2007, 428).

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Der Mieter hat je nach Dauer des Mietverhältnisses einen wesentlich längeren Zeitraum zur Verfügung, um sich angemessenen Ersatzwohnraum zu beschaffen (siehe hierzu BGH NJW 2008, 508ff. m.w.N.).

    Hier steht dies schon allein deswegen außer Frage, weil der Beklagte mit seinen Zahlungen in Höhe eines Betrages, der die (ungeminderte) Bruttomiete von zwei Monaten übersteigt, über einen Zeitraum von mehr als zwei Zahlungsterminen hinweg in Verzug gekommen ist und dadurch sogar das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 II Nr. 3a BGB begründet worden ist (siehe hierzu BGH NJW 2008, 508ff. m.w.N.).

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Der Bundesgerichtshof hat mit überzeugenden Argumenten bereits entschieden, dass § 569 III Nr. 2 S. 1 BGB keine analoge Anwendung findet, wenn die Kündigung wie vorliegend auf § 573 II Nr. 1 BGB gestützt wird (siehe hierzu BGH NZM 2005, 334 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH NJW 1998, 2144ff.).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Wer seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt, trägt grundsätzlich das Risiko einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung und handelt, wenn seine Beurteilung nicht zutrifft, im Zweifel schuldhaft (siehe hierzu auch BGH NJW 1982, 635ff.).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Der Schuldner darf das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben (BGH GRUR 1987, 564ff. und BGH WM 1972, 589ff.).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Der Schuldner darf das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben (BGH GRUR 1987, 564ff. und BGH WM 1972, 589ff.).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    § 536 I-III BGB können weder durch Individualvereinbarung noch durch Formularvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (so Emmerich in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 536 Rn. 74 insbesondere mit Verweis auf BGH NJW 1995, 254; die in Bezug genommene Entscheidung des BGH betrifft jedoch die mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbare Konstellation der abstrakten Kombination einer Mietvorauszahlungsklausel und einer Formularklausel zur Beschränkung der Aufrechnung bei Mietminderung im Ausgangsformularmietvertrag).
  • BGH, 27.07.2011 - VIII ZR 316/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einmalige einvernehmliche

    Auszug aus LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11
    Der mit § 536 IV BGB verfolgte Schutzzweck erscheint in solchen Fällen ausreichend gewahrt (siehe hierzu auch entsprechend zur ähnlich gelagerten Problematik bei § 556 IV BGB: BGH NJW 2011, 2878ff.) (§ 555f BGB Mietrechtsänderungsgesetz in der Fassung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz vom 25.10.2011 sieht ausdrücklich vor, dass die Vertragsparteien nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen können, dies insbesondere im Hinblick auf die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen, Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters sowie die künftige Höhe der Miete; dort wird im Übrigen zugrunde gelegt, dass eine einvernehmliche Regelung aus Anlass einer bestimmten Maßnahme auch bereits nach bislang geltendem Recht möglich sei; siehe zum Ganzen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 25.10.2011 S. 8, 35).
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in

  • LG Berlin, 25.03.2021 - 67 S 336/20

    Wohnraummiete: Vermieteranspruch auf Nutzungsentgelt für eine Umsetzwohnung bei

    Davon ausgehend kann dahinstehen, ob dem rechtsgeschäftlichen Wegfall des Minderungsrechts nicht ohnehin die §§ 536 Abs. 4, 555a Abs. 4, 555d Abs. 7 BGB entgegen gestanden hätte (vgl. dazu LG Berlin, a.a.O.; LG München Urt. v. 9. Dezember 2011 - 14 S 9823/11, BeckRS 2011, 29380 Tz. 27 ff.; Häublein, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, BGB § 536 Rz. 50).
  • LG Frankenthal, 09.05.2018 - 2 O 10/15

    Gewerberaummiete: Folgen des Wegfalls der Zwangsverwaltung auf die passive

    Dies kann nach §§ 133, 157 BGB nur so verstanden werden, dass die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen in Anbetracht des Zustandes der Mietsache als angemessen betrachtet und dem Streit entzogen werden sollten, der Kläger den vorhandenen Zustand mit Ausnahme der Lüftungsanlage also als vertragsgemäß hinnimmt und in der Folge nicht andere Mängel als diesen einen im Vertrag festgehaltenen zum Anlass für Minderungen nimmt (zur Möglichkeit und Auslegung solcher Abreden auch für die Zukunft vgl. LG München, Urteil vom 09.12.2011 zum Az. 14 S 9823/11, Rnr 7 (mit ganz ähnlichem Sachverhalt), 26, 31; auch BGH, Urteil vom 14.10.2009 zum Az. VIII ZR 159/08, Rnr 15; zitiert nach Juris).
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