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   LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12 WEG   

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https://dejure.org/2013,14163
LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12 WEG (https://dejure.org/2013,14163)
LG München I, Entscheidung vom 10.01.2013 - 36 S 8058/12 WEG (https://dejure.org/2013,14163)
LG München I, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 36 S 8058/12 WEG (https://dejure.org/2013,14163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines WEG-Beschlusses zum Grillverbot in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Beschluss - Grillverbot in der Wohnanlage zulässig?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Beschluss: Grillverbot in einer Wohnanlage?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grillen in der Anlage kann verboten werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mehrheit der Wohnungseigentümer kann Grillverbot beschließen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grillverbot per Hausordnung zulässig?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grillen in der Wohnanlage - Die Eigentümer dürfen Grillen mit offener Flamme per Hausordnung verbieten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehrheit der Wohnungseigentümer kann Grillverbot beschließen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Nachträgliches Grillverbot in Wohnungseigentumsanlage zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann Grillen verbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann Grillen verbieten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümerversammlung kann Grillverbot aussprechen - Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Regelungen stehen im Ermessen der Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grillverbot durch Mehrheitsbeschluss! (IMR 2013, 343)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    Allerdings darf es dabei nicht zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen der Wohnungseigentümer kommen (BGH, NJW 2010, 3508 f.).
  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 140/91

    Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Einladung zu einer

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    Hierfür genügt nach ständiger Rechtsprechung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes (BayObLG, NJW-RR 1992, 403, 404; BayObLG, NZM 2004, 386, 387; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 895, 896).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    Demgemäß dient die Hausordnung gerade der Konkretisierung der sich aus § 14 WEG ergebenden Verpflichtungen (BayObLG, ZMR 2005, 132; Heinemann, in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 21, Rz. 51), und verlangt in der Regel einen vernünftigen Kompromiss zwischen den gegensätzlichen Interessen (zum Beispiel gewerblichen Nutzern und Bewohnern des Hauses, Tierhaltern und Nichttierhaltern, Musikliebhabern und Ruhebedürftigen).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    Hierfür genügt nach ständiger Rechtsprechung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes (BayObLG, NJW-RR 1992, 403, 404; BayObLG, NZM 2004, 386, 387; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 895, 896).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    § 23 Abs. 2 WEG dient in erster Linie dem Schutz vor Überraschungen sowie der Möglichkeit der sachgerechten Vorbereitung und Entscheidung für den einzelnen Eigentümer, ob seine Teilnahme an der jeweiligen Eigentümerversammlung veranlasst ist oder nicht (Landgericht Karlsruhe, ZWE 2010, 377 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 3 Wx 79/05

    Zur Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus LG München I, 10.01.2013 - 36 S 8058/12
    Hierfür genügt nach ständiger Rechtsprechung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes (BayObLG, NJW-RR 1992, 403, 404; BayObLG, NZM 2004, 386, 387; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 895, 896).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - 13 S 127/12

    Haustür darf nachts nicht abgeschlossen werden!

    Dabei müssen die Regelungen der Hausordnung ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3 WEG und einem ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG entsprechen (vgl. nur LG München, ZWE 2013, 413 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Den Wohnungseigentümern könne ein neuer Verwalter weder durch Verschmelzung oder Spaltung noch durch Anwachsung aufgedrängt werden (LG Frankfurt, ZWE 2013, 30 f. [Verschmelzung]; OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f.; LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981 ff.; LG München I, ZWE 2013, 415 f. [jew. zur Spaltung]; …

    Schließlich sieht § 26 Abs. 1 WEG - im Hinblick auf die Organstellung - zwar vor, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Beschluss bestellen und abberufen, regelt aber nicht die Folgen der Umwandlung eines bestellten Verwalters (aA OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f. und NZM 2006, 591, 592;LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981, 982; LG München I, ZWE 2013, 415 f.).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung sämtlicher

    6 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, und Beschluss vom 11. Juni 2014, NotBZ 2015, 317, sowie des Senats vom 1. Juli 2013, ZWE 2013, 413, hier jeweils zit. n. Juris, eine Bewilligung der übrigen Miteigentümer und sonstigen dinglichen Berechtigten (vgl. Demharter, Grundbuchordnung, 32. Aufl. 2021, Anh. zu § 3 GBO, Rdnr. 79, und § 19 GBO, Rdnr. 53) zur Eintragung des Sondernutzungsrechtes an dem Stellplatz "..." für erforderlich gehalten, §§ 19 GBO, 5 Abs. 4 S. 2 WEG.
  • OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München, Beschluss vom 22. Dezember 2017, Az.: 34 Wx 139/17, und Beschluss vom 11. Juni 2014, NotBZ 2015, 317, sowie des Senats vom 1. Juli 2013, ZWE 2013, 413 , hier jeweils zit. n. Juris, eine Bewilligung der übrigen Miteigentümer und sonstigen dinglichen Berechtigten (vgl. Demharter, Grundbuchordnung , 32. Aufl. 2021, Anh. zu § 3 GBO , Rdnr. 79, und § 19 GBO , Rdnr. 53) zur Eintragung des Sondernutzungsrechtes an dem Stellplatz "..." für erforderlich gehalten, §§ 19 GBO , 5 Abs. 4 S. 2 WEG .
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