Rechtsprechung
LG München I, 10.03.2005 - 5 HK O 18110/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anforderungen an den Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Geschäftsführung der AG während des Geschäftsjahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AktG § 171 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an den Bericht des Abschlussprüfers
Verfahrensgang
- LG München I, 10.03.2005 - 5 HK O 18110/04
- OLG München, 25.07.2005 - 7 U 2759/05
- OLG München, 13.09.2005 - 7 U 2759/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1031
- ZIP 2006, 1777
- DB 2005, 878
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Auszug aus LG München I, 10.03.2005 - 5 HKO 18110/04
Werden einem Aktionär Auskünfte vorenthalten, die aus der Sicht eines objektiv entscheidenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung des Beschlussgegenstandes erforderlich sind, so liegt darin zugleich ein relevanter Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des betreffenden Aktionärs, ohne dass es darauf ankommt, ob der tatsächliche Inhalt der in der Hauptversammlung verweigerten Auskunft einen objektiv entscheidenden Aktionär von der Zustimmung zur Beschlussvorlage abgehalten hätte (vgl. BGH ZIP 2004, 2428 = NZG 2005, 77, 79 , dazu EWiR 2005, 241 (F. Wagner) ). - BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft
Auszug aus LG München I, 10.03.2005 - 5 HKO 18110/04
Ein schwerwiegender Gesetzes- oder Satzungsverstoß, der zur Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses führen würde (vgl. BGH ZIP 2003, 387 (m. Anm. Streit) = NJW 2003, 1032 - Macrotron ), ist von den Klägern weder vorgetragen noch aus den von den Parteien vorgelegten Unterlagen erkennbar. - OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00
Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines …
Auszug aus LG München I, 10.03.2005 - 5 HKO 18110/04
Damit liegt ein Informationsdefizit der Aktionäre vor, das zur Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses über die Entlastung des Aufsichtsrates führt (vgl. OLG Hamburg NZG 2001, 513, 516, wo allerdings die Kausalität verneint wurde).
- LG München I, 05.04.2007 - 5 HKO 15964/06
Wirksamkeit von zwei Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft; …
Vielmehr muss er neben der Zahl der Sitzungen, die vorliegend tatsächlich genannt wurde und eine beachtliche Frequenz aufweist, auch Angaben über die Häufigkeit der Prüfung, über Gegenstand und ihre Methoden enthalten (vgl. LG München I ZIP 2005, 1031, 1032 f. [LG München I 10.03.2005 - 5 HK O 18110/04] = DB 2005, 878 - Para). - LG München I, 23.08.2007 - 5 HKO 10734/07
Anfechtungsklage gegen Entlastungsbeschluss wegen Einräumung virtueller …
Vielmehr muss er neben der Zahl der Sitzungen auch Angaben über die Häufigkeit der Prüfung, ihren Gegenstand und ihre Methoden enthalten (vgl. LG München I ZIP 2005, 1031, 1032 f. = DB 2005, 878 - Para; AG 2007; 417, 418 = BB 2007; 2170, 2173). - LG München I, 22.12.2005 - 5 HKO 9885/05
Aufsichtsrat einer AG muss Aktionäre auf Rechtsstreit über die Wirksamkeit der …
Dann aber ist der Bericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Kammer im Urteil vom 10.3.2005, Az. 5HK O 18110/04 (DB 2005, 878) geeignet, den an ihn zu stellenden Anforderungen noch gerecht zu werden. - OLG München, 13.09.2005 - 7 U 2759/05
Ein Verstoß gegen § 171 Abs. 2 S.1, 2 AktG erstreckt sich nicht auf den Beschluss …
Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.03.2005 (Az: 5 HKO 18110/04) wird zurückgewiesen. - LG München I, 29.09.2005 - 5 HKO 13412/05
Wirksamkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung
Dies wäre mit dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch jedes einzelne Organ und der sich daraus ergebenden Trennung der Organzuständigkeit nicht vereinbar (vgl. LG München I ZIP 2005, 1031, 1033; insoweit auch Kubis NZG 2005, 791, 796).