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   LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05   

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https://dejure.org/2006,7144
LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05 (https://dejure.org/2006,7144)
LG München I, Entscheidung vom 11.01.2006 - 21 O 2793/05 (https://dejure.org/2006,7144)
LG München I, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 21 O 2793/05 (https://dejure.org/2006,7144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung von eBay für urheberrechtswidrige Versteigerungen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 28, 16 Abs. 2 WEG
    Sonderumlagenbeschluss ohne anteilsmäßige Berechnung der Beitragspflichten

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung des Auktionsplattformbetreibers für urheberrechtsverletzende Handlungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay für urheberrechtswidrige Versteigerungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 648
  • MMR 2006, 332
  • K&R 2006, 296
  • ZUM 2006, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    aa) Als Störer haftet bei der Verletzung von absolut geschützten Rechten wie dem Urheberrecht jeder, der willentlich und adäquat kausal zu der Rechtsverletzung beiträgt (BGH MMR 2004, 668, 671 - Internetversteigerung / Rolex).

    Um diese Haftung Dritter als Störer nicht ausufern zu lassen, schränkt der Bundesgerichtshof sie auf die Fälle ein, in denen die in Anspruch genommenen mittelbaren Verletzer eine ihnen zumutbare Prüfungspflicht verletzt haben (BGH MMR 2004, 668, 671 - Internetversteigerung /Rolex; BGHI GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker).

    Da bei Unternehmen wie der Beklagten, die ähnlich wie Anzeigenteile von Presseerzeugnissen oder Verkaufsmessen in großem Umfang Angebote Dritter aufnehmen, eine generelle präventive Überprüfung nicht möglich ist, beschränkt sich bei solchen Unternehmen die Verantwortlichkeit darauf, die konkreten Angebote unverzüglich zu sperren und weitere gleichartige rechtsverletzende Angebote zu verhindern, wenn sie auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen werden (BGH MMR 2004, 668, 671 f. - Internetversteigerung / Rolex).

    bb) Die Annahme einer ausreichend klaren Rechtsverletzung im vorliegenden Fall steht auch nicht im Gegensatz zu den Vorgaben, die der BGH in der Entscheidung "Internetversteigerung - Rolex" (MMR 2004, 668) gemacht hat.

    Wie der Bundesgerichtshof überzeugend dargelegt hat (BGH MMR 2004, 668, 669 -Internetversteigerung / Rolex) und sich auch aus dem 45. Erwägungsgrund der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt), die diesen Vorschriften zu Grunde liegt, ergibt, steht diese Haftungsprivilegierung einer Unterlassungsverpflichtung nicht im Weg.

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind an dieses Merkmal keine hohen Anforderungen zu knüpfen (BGH MMR 2004, 668, 671 - Internetversteigerung / Rolex).

    Der BGH hat vielmehr ausdrücklich offen gelassen, "ob eine Gehilfenstellung dann in Betracht zu ziehen ist, wenn die Pflichten, die sich aus der Stellung der Bekl. als Störerin ergeben, nachhaltig verletzt werden." (BGH MMR 2004, 668, 671 -Internetversteigerung / Rolex).

    Der bedingte Vorsatz des Gehilfen muss auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassen (BGH MMR 2004, 668, 671 - Internetversteigerung / Rolex).

  • LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04

    Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    cc) Schließlich ist die Belastung der Beklagten mit einer Auskunftsverpflichtung auch verhältnismäßig i. e. S., da sie nur Angaben zur Verfügung stellen muss, über die sie schon verfügt, und ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb das Urheberrecht der Klägerin gegenübersteht und mit diesem abgewogen werden muss (vgl. LG Hamburg MMR 2005, 55, 58).

    Zwar schließt grundsätzlich § 3 Abs. 1 TDDSG die verlangte Herausgabe von personenbezogenen Daten über Kunden der Beklagte an die Klägerin aus, das LG Hamburg hat jedoch in seinem Urteil vom 07.07.2004 (MMR 2005, 55, 58 f.) ausführlich und in überzeugender Weise dargelegt, dass, obwohl die Vorschriften des spezielleren TDDSG grundsätzlich das BDSG verdrängen (§ 1 Abs. 3 BDSG), in Fällen wie dem vorliegenden eine Ermächtigung der Beklagten zur Auskunft nach dem Rechtsgedanken von § 28 Abs. 3 Nr. 1 BDSG anzunehmen ist.

    Diese Anwendung von § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSG neben den Erlaubnistatbeständen des TDDSG kann zum einen auf die Tatsache gestützt werden, dass entgegen der in den Gesetzesmaterialien vertretenen Ansicht (BT-Drs. 14/6098 vom 17. Mai 2001, S. 14) die Erlaubnistatbestände des TDDSG (konkret §§ 5 und 6 f DSSG) bezüglich des Umganges mit personenbezogenen Daten insofern nicht abschließend sein können, als sie keine Regelungen zur Frage der Datenermittlung im berechtigten Drittinteresse oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit beinhalten (LG Hamburg MMR 2005, 55, 59).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Um diese Haftung Dritter als Störer nicht ausufern zu lassen, schränkt der Bundesgerichtshof sie auf die Fälle ein, in denen die in Anspruch genommenen mittelbaren Verletzer eine ihnen zumutbare Prüfungspflicht verletzt haben (BGH MMR 2004, 668, 671 - Internetversteigerung /Rolex; BGHI GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker).

    So kann sich die Beklagte im Gegensatz zu der in der Sache "Möbelklassiker" (BGH GRUR 1999, 418, 420) nicht auf die Pressefreiheit berufen.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Diese Möglichkeit muss jedoch Urheberrechtsinhabern gewährt werden, da der Gesetzgeber nur so seiner Verpflichtung nachkommen kann, eine angemessene Verwertung von Urheberrechten als Rechte i. S. v. Art. 14 GG sicher zu stellen (vgl. BVerfG NJW 1971, 2163, 2164).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Die Beklagte handelte jedoch auch in Bezug auf solche Angebote mit bedingtem Vorsatz, die kerngleich mit den von der Klägerin bezeichneten Angeboten sind und nach dem 30. September in das Portal der Beklagten eingestellt wurden (vgl. zu übertragbaren Erwägungen im Bereich des Strafrechts zur notwendigen Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes allgemein BGH NStZ 1997, 272, 273, zur Beihilfe durch "neutrale" Handlungen BGH NStZ 2000, 34).
  • OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05

    Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Die Einschränkungen, die das OLG München in seiner Entscheidung vom 28.07.2005, "Kopierschutzumgehung" (MMR 2005, 768, 771) angesichts der dort nicht ausreichend nachgewiesenen Ursächlichkeit für tatsächliche Verkäufe des zur Aushebelung des Kopierschutzes geeigneten Softwareprodukts, aufstellte, greifen daher vorliegend nicht.
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Die Beklagte handelte jedoch auch in Bezug auf solche Angebote mit bedingtem Vorsatz, die kerngleich mit den von der Klägerin bezeichneten Angeboten sind und nach dem 30. September in das Portal der Beklagten eingestellt wurden (vgl. zu übertragbaren Erwägungen im Bereich des Strafrechts zur notwendigen Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes allgemein BGH NStZ 1997, 272, 273, zur Beihilfe durch "neutrale" Handlungen BGH NStZ 2000, 34).
  • BGH, 02.11.1962 - I ZR 48/61

    Mit Die allein

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Auch Bearbeitungen von urheberrechtlich geschützten Werken wie die streitgegenständlichen Übersetzungen stellen Vervielfältigungsstücke dieser Werke dar (vgl. zum LUG: BGHZ 26, 52, 56 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1963, 441, 443 - Mit Dir allein).
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Auch Einschränkungen, wie sie vom Bundesgerichtshof für wissenschaftliche Schriftwerke entwickelt wurden, um den freien Zugang zur wissenschaftlichen Lehre zu gewährleisten (vgl. z.B. BGH GRUR 1981, 352, 353 -Staatsexamensarbeit), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da ein für den Schulgebrauch vorgesehenes Latein-Lehrbuch nicht der wissenschaftlichen Lehre zuzuordnen ist.
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
    Auch Bearbeitungen von urheberrechtlich geschützten Werken wie die streitgegenständlichen Übersetzungen stellen Vervielfältigungsstücke dieser Werke dar (vgl. zum LUG: BGHZ 26, 52, 56 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1963, 441, 443 - Mit Dir allein).
  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Auf dieses Urteil, das u.a. in MMR 2006, 332 veröffentlicht ist, wird einschließlich der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen mit der Maßgabe Bezug genommen, dass das Schreiben vom 30.09.2004 (Anlage K 13) von der e... GmbH, nicht von der Beklagten stammt.
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