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   LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17   

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https://dejure.org/2018,2311
LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17 (https://dejure.org/2018,2311)
LG München I, Entscheidung vom 11.01.2018 - 7 O 16124/17 (https://dejure.org/2018,2311)
LG München I, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 7 O 16124/17 (https://dejure.org/2018,2311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PatG § 10 Abs. 1, § 11 Nr. 3, § 143 Abs. 1; EPÜ Art. 64, Art. 69; ZPO § 92 Abs. 1, § 420, § 708 Nr. 6, § 711, § 938
    Kein Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines sogenannten Whistleblowers für den Patentverletzungsnachweis im Prozess

  • rewis.io

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines sogenannten Whistleblowers für den Patentverletzungsnachweis im Prozess

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. im Urteil vom 13.01.2015, X ZR 81/13 - Kochgefäß, muss regelmäßig dreierlei erfüllt sein, damit eine vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführung in dessen Schutzbereich fällt.
  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17
    Nach BGH, Urteil vom 09.01.2007, X ZR 173/02 - Haubenstretchautomat, kommt die Verpflichtung, Abnehmern strafbewährte Unterlassungserklärungen aufzuerlegen nur in Betracht, wenn ein Warnhinweis nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unzureichend ist.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG München I, 11.01.2018 - 7 O 16124/17
    Wie jeder Bestandteil eines Patents sind Zahlen- und Maßangaben jedoch grundsätzlich der Auslegung fähig (BGH, Urteil vom 12.03.2002, X ZR 168/00 - Schneidmesser).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18

    Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils

    Das von der Klägerin angeführte Urteil (LG München I, Urteil vom 11. Januar 2018 - 7 O 16124/17, BeckRS 2018, 1052, Rn. 56) erklärt bei Beweisnot eine Straftat (dort ein Diebstahl) auch nicht für gerechtfertigt, sondern bewertet ausschließlich für den Einzelfall die Frage eines Verwertungsverbotes eines derart - strafbar - erlangten Beweismittels.
  • LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 19/21

    Drahtgeflecht

    Insoweit überwiegen hier das Interesse an der Verwertung und der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, weil hier kein schwerwiegender, bewusster oder willkürlicher Verfahrensverstoß vorliegt, der planmäßig grundrechtliche geschützte Positionen missachtet hat (vgl. LG München I, GRUR-RS 2018, 1052 - pharmazeutische Lösung).
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