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   LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17   

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LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17 (https://dejure.org/2018,55958)
LG München I, Entscheidung vom 11.07.2018 - 21 O 12610/17 (https://dejure.org/2018,55958)
LG München I, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 21 O 12610/17 (https://dejure.org/2018,55958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VerlagsG § 1, § 22, § 23, § 32, § 35; UrhG § 41, § 42, § 137 Abs. 2; WahrnG § 7, § 28 Abs. 2; BGB § 138, § 242, § 307, § 626, § 723; ZPO § 256 Abs. 2
    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

  • rewis.io

    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Gerade im Falle von Musikverlagsverträgen hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass diese regelmäßig - wie auch hier - auf außerordentlich lange Dauer, nämlich auf die gesamte Dauer des urheberrechtlichen Werkschutzes, angelegt sei können, ohne dass der Bundesgerichtshof an einer solch langen Vertragslaufzeit Anstoß genommen hat (BGH GRUR 2010, 1093 - Concierto de Aranjuez).

    Dem Vertragspartner, dessen Rechte verletzt worden sind, ist es deshalb in der Regel zuzumuten, zunächst einmal seinen Vertragspartner zu gehöriger Erfüllung aufzufordern und die ihm zustehenden Ansprüche - notfalls gerichtlich - geltend zu machen; eine fristlose Kündigung ist im Allgemeinen nur im äußersten Fall gerechtfertigt (vgl. BGH GRUR 2010, 1093 - Concierto de Aranjuez).

  • BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72

    Fristlose Kündigung eines Musikverlagvertrages aus wichtigem Grund - Vorliegen

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Musikverlagsvertrag regelmäßig - wie auch hier - auf außerordentlich lange Dauer (die gesamte Dauer des urheberrechtlichen Schutzes an den Werken) angelegt sein kann (zur außerordentlich langen Laufzeit eines Musikverlagsvertrages schon BGH GRUR 1974, 789 - Hofbräuhauslied).
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Soweit die Beklagten mit Blick auf die Regelung der Leistungspflichten des Verlegers ferner den Begriff "handelsüblich" als zu unpräzise rügen, ist zunächst einmal festzustellen, dass der Bundesgerichtshof selbst (GRUR 1970, 40 - Musikverleger) auf diesen Begriff zur Bestimmung der Verlegerpflichten zurückgegriffen hat ("Die Beklagten sind daher verpflichtet, sich für die Verbreitung der Werke in handelsüblicher Weise einzusetzen und die hierfür erforderlichen Exemplare vorrätig zu halten (vgl. Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 2. Aufl., S. 349; v. Hase, Der Musikverlagsvertrag, 1961, S. 9 f.).").
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Maßgebend ist eine Abwägung der jeweiligen vertragstypischen und durch die Besonderheiten des Einzelfalls geprägten Umstände (BGH NJW 2005, 1784).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Hinsichtlich der Kündigungsfrist soll nicht die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB gelten; vielmehr soll dem Kündigenden aufgrund der Besonderheiten des Musikverlagsvertrages vor einer fristlosen Kündigung eine hinreichend bemessene Frist zu eigenen Ermittlungen zuzubilligen sein (BGH GRUR 1982, 41 - Musikverleger III).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Gerichtsbekannt liegt dieser Zeitraum viele Jahre vor den im Jahre 2017 ausgesprochenen Kündigungen, was sich etwa an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ablesen lässt (z.B. BGH NJW 2006, 2479 - Werbung für Klingeltöne).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 78/73

    Schutzfristen des Literatururhebergesetzes - Verlängerung der Dauer eines

    Auszug aus LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
    Der Gesetzgeber ist aber mit der in § 137 Abs. 2 UrhG geschaffenen Übergangsregelung für Altverträge wie den hier vorliegenden Verlagsverträgen ausdrücklich davon ausgegangen, dass Rechtsübertragungen für die Dauer des Urheberrechts rechtlich zulässig sind; die in § 137 Abs. 2 UrhG enthaltene Auslegungsregel besagt sogar, dass die mit dem Urheberrechtsgesetz eingeführte Schutzfristverlängerung im Zweifel auch auf Altverträge anzuwenden ist, die für die Dauer des gesetzlichen Schutzrechts abgeschlossen wurden (vgl. Katzenberger/Ohly in: Schricker/Loewenheim, UrhR, § 137 Rn. 10 unter Hinweis auf BGH GRUR 1975, 495 - Lustige Witwe).
  • OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2854/18

    Beteiligung an den GEMA-Einnahmen nicht sittenwidrig

    das Urteil des LG München I vom 11.07.2018 (21 O 12610/17) ersatzlos aufzuheben und den in der 1. Instanz gestellten Anträgen des Beklagten zu 1. stattzugeben.
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