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LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 07.03.2005 - 21 O 3220/05
Beihilfe durch Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software (§§ 823 Abs. …
Auszug aus LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06
Die Klägerinnen gingen im Winter 2003/2004 gegen einen Internetinformationsdienst vor, der im Rahmen eines Berichts über Kopierschutzumgehungsprogramme einen Link auf die Homepage eines von Antigua aus operierenden Software-Herstellers, der derartige Programme anbietet, geschaltet hatte (Urteil der Kammer vom 07.03.2005 - 21 0 3220/05 - , MMR 2005, 385 [LG München I 07.03.2005 - 21 O 3220/05] ; OLG München MMR 2005 Seite 768 - später ergangenes Berufungsurteil).Sie bezieht sich auf das genannte Urteil der erkennenden Kammer vom 07.03.2005 - 21 0 3220/05 -.
- OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise
Auszug aus LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06
Die Klägerinnen gingen im Winter 2003/2004 gegen einen Internetinformationsdienst vor, der im Rahmen eines Berichts über Kopierschutzumgehungsprogramme einen Link auf die Homepage eines von Antigua aus operierenden Software-Herstellers, der derartige Programme anbietet, geschaltet hatte (Urteil der Kammer vom 07.03.2005 - 21 0 3220/05 - , MMR 2005, 385 [LG München I 07.03.2005 - 21 O 3220/05] ; OLG München MMR 2005 Seite 768 - später ergangenes Berufungsurteil).Die Klägerinnen beziehen sich insoweit auf das genannte Urteil des OLG München MMR 2005, 768 [OLG München 28.07.2005 - 29 U 2887/05] im vorangegangenen Verfahren.
- LG Hannover, 28.04.2006 - 9 O 44/06
Auszug aus LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06
Der Beklagte ist der Auffassung, dass das Landgericht München I für die Entscheidung des Rechtsstreits örtlich unzuständig sei und bezieht sich auf eine Entscheidung des OLG Hannover, - 9 O 44/06 - , da die herrschende Meinung, die einen fliegenden Gerichtsstand für gegeben halte, zu einer Sinnentleerung des § 32 ZPO führe. - BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch im Urheberrecht derjenige als Störer zur Unterlassung verpflichtet sein, der in irgendeiner Weise - sei es auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal zu -einer Urheberrechtsverletzung, beigetragen hat (vgl. BGH WRP 1999, 211, 212 [BGH 15.10.1998 - I ZR 120/96] -Möbelklassiker).