Rechtsprechung
LG München I, 12.05.2016 - 12 O 17874/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Unwirksame Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß eines Ausschlusses der Kündigung eines Online-Dating-Portals in Textform gegen das Transparenzgebots
- online-und-recht.de
Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse rechtswidrig
- kanzlei.biz
Online-Partnerbörsen: Kündigungsklausel "in gesetzlich geregelter "Elektronischer Form" z.B. per E-Mail" wegen Verstoßes gegen Transparenzgebots unzulässig
- RA Kotz
Online-Partnerbörse - Wirksamkeit einer Kündigungsklausel
- rewis.io
Unwirksame Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Dating-Portals bezüglich der Form der Kündigung
- ra.de
- kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)
Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse unwirksam: Klar, einfach und präzise geht anders
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Online-Partnerbörsen: Kündigung mit Hürden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kündigungsklausel von Online-Plattform eDates.de unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Internetrecht: Kündigungsklausel von Online-Partnerbörse unwirksam
Verfahrensgang
- LG München I, 12.05.2016 - 12 O 17874/15
- OLG München - 29 U 2777/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- MMR 2016, 675
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Auszug aus LG München I, 12.05.2016 - 12 O 17874/15
Danach ist der Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (vgl. BGH, NJW 2010, 3152).