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   LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10   

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https://dejure.org/2010,26111
LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10 (https://dejure.org/2010,26111)
LG München I, Entscheidung vom 12.08.2010 - 7 O 10769/10 (https://dejure.org/2010,26111)
LG München I, Entscheidung vom 12. August 2010 - 7 O 10769/10 (https://dejure.org/2010,26111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Inhaltskontrolle von Honorarvereinbarungen eines Zeitungsverlages mit freien Mitarbeitern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • streifler.de

    Inhaltskontrolle: Honorarvereinbarung freier Journalisten, § 32 UrhG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 825
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10
    Die mit § 32 UrhG vorgesehene urhebervertragsrechtliche Inhaltskontrolle, die gerade für Formularverträge Anwendung findet (vgl. nur BGH NJW 2010, 771 - Talking to Addison), hat entgegen den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelungen gerade nicht die (teilweise) Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung an sich zur Folge, sondern lediglich eine Anpassung auf der Vergütungsseite des Synallagmas bei fortbestehender Wirksamkeit des Vertrags.

    Der Bundesgerichtshof hat jüngst ausdrücklich festgestellt, dass eine Pauschalvergütung der Redlichkeit entspricht, wenn sie eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet (BGH NJW 2010, 771 - Talking to Addison).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10
    Neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen sind auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen (BGH NJW 1998, 383).
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10
    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im Allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 1999, 2276).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGH NJW 2000, 577).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG München I, 12.08.2010 - 7 O 10769/10
    Nach § 307 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die weder von Rechtsvorschriften abweichen noch diese ergänzen, einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen (BGH NJW 2002, 2386).
  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2010, Az. 7 O 10769/10, dahingehend abgeändert, dass es in Ziffern 1. und 2. nunmehr lautet wie folgt:.
  • LG München I, 14.04.2011 - 7 O 4277/11

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Klageantrag bei systematischer und

    Bezüglich der freien Mitarbeiter habe die erkennende Kammer im Verfahren 7 O 10769/10 (vgl. ZUM 2010, 825) in den Nutzungs- und Honorarbedingungen der Verfügungsklägerin zu 1 keinen Verstoß gegen geltendes Recht gesehen.

    Insoweit hat die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom 12.08.2010 (ZUM 2010, 825) indes entschieden, dass die Honorar- und Nutzungsregelungen der Verfügungsklägerin zu 1 keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen.

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