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LG München I, 12.10.2020 - 10 HK O 357/18 |
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ZPO § 356, § 431, § 1029; BGB § 319, § 814; HGB § 250 Abs. 2
Frist zur Vorlage eines Schiedsgutachtens im Zivilprozess
Verfahrensgang
- LG München I, 12.10.2020 - 10 HK O 357/18
- OLG München, 26.01.2022 - 7 U 6362/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während …
Auszug aus LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18
Denn jedenfalls wirkt die spätere Offenlegung einer bei Klageerhebung bereits erteilten Ermächtigung nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (vgl. OLG Hamburg, NJW 2019, 1005). - OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
Zulässigkeit der Klage trotz Schiedsgutachtervereinbarung
Auszug aus LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18
Haben die Parteien wie im vorliegenden Fall eine Schiedsgutachterklausel vereinbart ist es grundsätzlich zulässig und richtigerweise auch erforderlich, zunächst eine Frist entsprechend den §§ 431, 356 ZPO zu setzen (Kappel S. 81; München OLGR 2000, 43; Düsseldorf VersR 1962, 705, 706; BGH NJW-RR 1988, 1405: Fristsetzung möglich; Gehrlein VersR 1994, 1009, 1013: Fristsetzung möglich). - BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …
Auszug aus LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18
Eine Schiedsgutachterklausel ist auslegungsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2001 - VIII ZR 235/00). - BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07
Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft
Auszug aus LG München I, 12.10.2020 - 10 HKO 357/18
Die Prozessführungsermächtigung ist - anders als die Einzugsermächtigung - offen zu legen, wenn nicht für alle Beteiligten außer Zweifel steht, dass der Rechtsstreit im Wege gewillkürter Prozessstandschaft geführt wird (vgl. BGH NZG 2008, 711), da der Prozessgegner die Möglichkeit haben muss, sich auf die besondere Art des prozessualen Vorgehens einzustellen.
- OLG München, 26.01.2022 - 7 U 6362/20
Vereinbarung eines variablen Kaufpreises für Gesellschaftsanteile auf der …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12.10.2020, Az. 10 HK O 357/18, abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.das am 12.10.2020 verkündete und am 16.10.2020 zugestellte Urteil des Landgerichtes München I, in Sachen M.A. I. s.r.l. ./. S., L., Aktenzeichen: 10 HK O 357/18 aufzuheben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 445.977,42 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9% über Basiszinssatz seit 24.11.2017 zu zahlen, und die Klage der Klägerin unter Aufhebung des Urteils in vollem Umfang abzuweisen.
Im Wege der Anschlussberufung wird der Beklagte unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des LG München vom 12.10.2020, Az. 10 HK O 357/18 zur Zahlung weiterer EUR 73.842,00 zzgl.