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   LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16   

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LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16 (https://dejure.org/2017,52405)
LG München I, Entscheidung vom 12.12.2017 - 33 O 15792/16 (https://dejure.org/2017,52405)
LG München I, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 33 O 15792/16 (https://dejure.org/2017,52405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Urheberrechtlicher Schutz einer Textzeile aus einem Musiktitel

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Schutzfähigkeit eines Sprachwerkes

  • kanzlei.biz

    Keine Schöpfungshöhe für Schaustellergeschrei

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 73, 85 UrhG

  • rewis.io

    Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz eines Sprachwerkes

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz eines Sprachwerkes

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Schöpfungshöhe bei einem Sprachwerk - Jahrmarktsanpreisung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur fehlenden Schöpfungshöhe einer Jahrmarketanpreisung - "Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste ..."

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Wortfolge Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let’s go, let’s fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!" kein geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Schöpfungshöhe bei gesprochenen Texten

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Ungefragte Übernahme der Stimme in einem Lied, keine Schöpfungshöhe bei Jahrmarkt-Anpreisungen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Streit um Orsons-Song: Keine Schöpfungshöhe für Fahrgeschäft-Anwerbespruch

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Jahrmarktanpreisung "Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let's go, let's fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!" kein geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG

Papierfundstellen

  • K&R 2018, 204
  • ZUM 2018, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Urheberschaft der Klägerin bzw. der (un-)zulässigen Übernahme fremder (Sprach-) Sequenzen in eigene Musikwerke, welche derzeit Gegenstand eines angeregten höchstrichterlichen Meinungsaustausches ist (vgl. BGH GRUR 2009, 403 - Metall auf Metall I, BGH GRUR 2013, 614 - Metall auf Metall II sowie dazu BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall und nachfolgend BGH GRUR 2017, 895 - Metall auf Metall III), kommt es nach alledem nicht mehr an.

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch solche Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall unter Verweis auf BVerfG GRUR 2007, 1085 - Roman "Esra").

    Da es gerade um die Mittlerfunktion geht, die auch von einem Unternehmen wahrgenommen werden kann, ist die Kunstfreiheit insofern gemäß Art. 19 Abs. 3 GG ihrem Wesen nach auch auf die Beklagten zu 5) und 6) als inländische juristische Personen des Privatrechts anwendbar (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall).

    b) Die Kunstfreiheit schützt die künstlerische Betätigung selbst ("Werkbereich"}, darüber hinaus aber auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, die sachnotwendig für die Begegnung der Öffentlichkeit mit dem Werk sind ("Wirkbereich") (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall).

    Die Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch aus sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall).

    Auch bei der Auslegung und Anwendung dieses "sonstigen Rechts" im Sinne von § 823 Abs. 1 GG gebietet jedoch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG eine kunstspezifische Betrachtung (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 -Metall auf Metall).

    Die hierbei vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abwägung kann dementsprechend nicht allein aus der Perspektive eines einzelnen Grundrechts vorgenommen werden, sondern hat sich auf den Ausgleich zwischen gleichberechtigten Grundrechtsträgern zu beziehen (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall).

    Dem keinesfalls als gering anzusetzenden Interesse der Klägerin am Schutz ihrer persönlichen Ehre und ihres Rechts am eigenen Wort steht das durch die Kunstfreiheit geschützte Interesse der Beklagten gegenüber, ohne finanzielle Risiken oder inhaltliche Beschränkungen in einen Schaffensprozess im künstlerischen Dialog mit vorhandenen Werken treten zu können, wobei das hier in Rede stehende Sampling zu tongestalterischen Zwecken genauso von der Kunstfreiheit geschützt ist, wie wenn es zum Zweck der kritischen Auseinandersetzung mit dem Original erfolgt (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 -Metall auf Metall).

    Dass in anderen Bereichen Samples auch oder vorrangig zum Zweck der Kostenersparnis eingesetzt werden, darf nicht dazu führen, den Einsatz dieses Gestaltungsmittels auch dort unzumutbar zu erschweren, wo es - wie vorliegend - stilprägend ist (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 -Metall auf Metall).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st.Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich); ihm ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher ein besonders hoher Rang beigemessen worden [vgl. nur BVerfG GRUR 2007, 1085 - Roman "Esra').

    Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch solche Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall unter Verweis auf BVerfG GRUR 2007, 1085 - Roman "Esra").

    Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein vergleichsweise geringfügiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Dritten gegenüber, so kann dieses zu Gunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben (vgl. nur BVerfG GRUR 2007, 1085 -Roman "Esra').

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st.Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich); ihm ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher ein besonders hoher Rang beigemessen worden [vgl. nur BVerfG GRUR 2007, 1085 - Roman "Esra').

    Es gewährleistet gegenüber Jedermann den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BGH GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich).

    Der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit wie etwa der Stimme kann ein beträchtlicher wirtschaftlicher Wert zukommen, der im Allgemeinen auf der Bekanntheit und dem Ansehen der Person in der Öffentlichkeit - meist durch besondere Leistungen etwa auf sportlichem oder künstlerischem Gebiet erworben - beruht (vgl. BGH GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Soweit der nachgereichte Schriftsatz der Klägervertreterin vom 14.11.2017 anderes als bloße Rechtsausführungen enthält, war er gemäß § 296a ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage, § 132 Rdnr. 4), eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage, § 156 Rdnr. 4).
  • OLG Hamburg, 08.05.1989 - 3 W 45/89

    Heinz Erhardt

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Sachverhalt mithin von der vom OLG Hamburg entschiedenen Konstellation, in der ein Sprachimitator in einer Rundfunkwerbung die künstlerische Eigenart eines in Wort und Stimmklang bundesweit bekannt gewordenen' Schauspielers nachgemacht hat (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 -Heinz Erhardt).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Urheberschaft der Klägerin bzw. der (un-)zulässigen Übernahme fremder (Sprach-) Sequenzen in eigene Musikwerke, welche derzeit Gegenstand eines angeregten höchstrichterlichen Meinungsaustausches ist (vgl. BGH GRUR 2009, 403 - Metall auf Metall I, BGH GRUR 2013, 614 - Metall auf Metall II sowie dazu BVerfG GRUR 2016, 690 - Metall auf Metall und nachfolgend BGH GRUR 2017, 895 - Metall auf Metall III), kommt es nach alledem nicht mehr an.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Die - unterstellte - Übernahme eines von der Klägerin in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer breiten Öffentlichkeit kundgetanen Textes in das Lied "..." berührt die Klägerin in ihrer Sozialsphäre und mithin in einem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (vgl. BGH GRUR 2012, 425 - Babyklappen).
  • LG München I, 08.09.2011 - 7 O 8226/11

    Urheberrechtsverletzung: Kurzzitat von Karl Valentin als geschütztes Sprachwerk

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Ersichtlich ist diese Wortfolge in ihrer Belanglosigkeit eher vergleichbar mit den schutzlos gebliebenen Zeilen "Samba (Lachen) - hai que - Samba de Janairo" (vgl. OLG Hamburg ZUM 1998, 1041) oder "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640) denn mit geschützten Äußerungen wie "Vom Ernst des Lebens halb verschont ist der schon, der in München wohnt" (vgl. OLG München ZUM 2009, 970) oder "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" (vgl. LG München I GRUR-RR 2011, 447 - Karl-Valentin-Zitat).
  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3271/09

    Schranken des Urheberrechts: Verwendung eines Sprachwerks als Motto

    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Ersichtlich ist diese Wortfolge in ihrer Belanglosigkeit eher vergleichbar mit den schutzlos gebliebenen Zeilen "Samba (Lachen) - hai que - Samba de Janairo" (vgl. OLG Hamburg ZUM 1998, 1041) oder "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640) denn mit geschützten Äußerungen wie "Vom Ernst des Lebens halb verschont ist der schon, der in München wohnt" (vgl. OLG München ZUM 2009, 970) oder "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" (vgl. LG München I GRUR-RR 2011, 447 - Karl-Valentin-Zitat).
  • OLG Hamburg, 02.07.1998 - 3 U 37/98
    Auszug aus LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16
    Ersichtlich ist diese Wortfolge in ihrer Belanglosigkeit eher vergleichbar mit den schutzlos gebliebenen Zeilen "Samba (Lachen) - hai que - Samba de Janairo" (vgl. OLG Hamburg ZUM 1998, 1041) oder "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640) denn mit geschützten Äußerungen wie "Vom Ernst des Lebens halb verschont ist der schon, der in München wohnt" (vgl. OLG München ZUM 2009, 970) oder "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" (vgl. LG München I GRUR-RR 2011, 447 - Karl-Valentin-Zitat).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1977 - 20 U 46/77

    "fahr´n auf der Autobahn"

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

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