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LG München I, 13.08.2019 - 7 O 3890/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GeschGehG § 20 Abs. 3
Akteneinsicht durch Nebenintervenienten bei Geheimhaltungsinteresse der Partei - rewis.io
Akteneinsicht durch Nebenintervenienten bei Geheimhaltungsinteresse der Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 13.08.2019 - 7 O 3890/19
- LG München I - 7 O 3890/19 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2020, 717
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer …
Auszug aus LG München I, 13.08.2019 - 7 O 3890/19
Mit Schriftsatz vom 19.7.2019 (Bl. 251/253) ließ die Klägerin mitteilen, dass sie mit der vollständigen Überlassung der Anlage AR 16 an die NI T.T. einverstanden sei, wenn die NI T.T. nach Maßgabe der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (BeckRS 2018, 7036) eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließe.Im Hinblick auf die Grundsätze der Akteneinsichtsgewährung an Partei und Nebenintervenientin schließt sich die Kammer - im grundsätzlichen Einvernehmen mit der 21. Zivilkammer des Landgerichts München I - der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (BeckRS 2018, 7036) an.
Mithin ist zu prüfen, ob das Geheimhaltungsbegehren der Klägerin unabhängig von dem Umstand, dass die beklagte Partei eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen hat (OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 7036 Rn.11), berechtigt ist.
Das gilt umso mehr, als diverse Lizenzierungspools (z.B. MPEG) ihre Lizenzverträge im Internet bereitstellen (OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 7036 Rn.18-19).