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   LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17   

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LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17 (https://dejure.org/2018,57099)
LG München I, Entscheidung vom 13.11.2018 - 33 O 74/17 (https://dejure.org/2018,57099)
LG München I, Entscheidung vom 13. November 2018 - 33 O 74/17 (https://dejure.org/2018,57099)
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In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Untergang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Denn eine Verfilmung kann auch zu einem in freier Benutzung (§ 24 UrhG) des zugrundeliegenden Werks geschaffenen selbständigen Werk führen (vgl. OLG München GRUR 1990, 674, 675 - "Forsthaus Falkenau"; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, UrhG, § 3 Rdn. 32).

    Denn eine unfreie Bearbeitung kann nur in Betracht kommen, wenn die Übereinstimmung der zu vergleichenden Werke gerade in schutzfähigen Bestandteilen des benutzten Werkes besteht (OLG München GRUR 1990, 674, 675 - Forsthaus Falkenau).

    Darüber hinaus handelt es sich um eine bloße Anregung, welche noch keine konkrete Ausgestaltung in Sprache und Bild erfahren hat und welcher auch insofern die schöpferische Individualität fehlt (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant; OLG München GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, § 2 Rdn. 73).

  • OLG München, 12.11.2009 - 6 U 3595/08

    Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzung durch unfreie Bearbeitung eines auf

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    In diesem Fall ist von einer freien Benutzung auszugehen (BGH GRUR 1999, 984, 987 - Laras Tochter, OLG München NJOZ 2010, 2112 - Tannöd).

    a) Hierzu ist zunächst, auf einer ersten Prüfungsstufe, festzustellen, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit des Werkes "D... I... S..." bestimmt wird; welche Elemente des Buches also für sich gesehen oder in ihrer Gesamtheit eine eigenschöpferische Leistung darstellen und eigenpersönlich geprägte Bestandteile enthalten (OLG München NJOZ 2010, 2112 - Tannöd).

    Für die Frage der Urheberrechtsfähigkeit ist zu differenzieren: Während die konkrete Textfassung sowie die unmittelbare Formgebung des Gedankens ebenso wie eigenpersönlich geprägte Bestandteile und Form bildende Elemente des Werkes Urheberschutz genießen können, sind historische, nicht auf der Phantasie des Autors beruhende Umstände oder tatsächliche Begebenheiten in ihrem Kern dem Schutz nicht zugänglich (OLG München NJOZ 2010, 2112 - Tannöd; vgl. auch Wandtke/Bullinger, 4. Auflage 2014, UrhG, § 2 Rdn. 49; Dreier/Schulze/Schulze, 6. Aufl. 2018, UrhG § 2 Rdn. 39, 40).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 2501/04

    Erfolg für Xavier Naidoo: Verfassungsbeschwerde seiner früheren Plattenfirma

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Insbesondere ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine derart ungleiche Verhandlungsposition bestanden hätte, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 3 den Vertragsinhalt faktisch einseitig habe bestimmen können (vgl. hierzu BVerfG GRUR 2005, 880, 882 - Xavier Naidoo).

    Grundsätzlich ist deshalb davon auszugehen, dass der durch den Vertrag zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien auf einen sachgerechten Interessenausgleich schließen lässt, den der Staat zu respektieren hat (BVerfG GRUR 2005, 880, 882 - Xavier Naidoo).

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 162/09

    Delcantos Hits

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Zwar sind die Grundsätze zur Vergütungspflicht bei Leerübertragungen im Urheberrecht entsprechend anwendbar (BGH GRUR 2012, 910, 911 - Delcantos Hits; offen gelassen noch von BGH NJW 1992, 232, 234 - Keltisches Horoskop).

    Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft (BGH GRUR 2012, 910, 912 - Delcantos Hits).

  • BGH, 25.09.2002 - XII ZR 55/00

    Bezifferung eines Teils des geltend gemachten Zahlungsanspruchs im Rahmen einer

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist in einem solchen Falle die Klage nur hinsichtlich des Begehrens, das das bezifferte Zahlungsbegehren übersteigt, als Stufenklage i.S. des § 254 ZPO anzusehen und hinsichtlich des bereits bezifferten Teils von einer bestimmten Teilklage auszugehen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 68 m.w.N.; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Auflage 2016, ZPO, § 254 Rdn. 18).
  • KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15

    Urheberschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei Übererfolg

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Die Klägerin habe, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Urteile des Landgerichts München I vom 02. Juni 2016, 7 O 17649/08 [richtig: 7 O 17694/08 - d. Red.] , und des Kammergerichts Berlin vom 01. Juni 2016, 24 U 25/15, Recherchen angestellt und festgestellt, dass in dem Portal B... O... M..., für den Film "D... U..." ein weltweites Einspielergebnis von ca. 92 Millionen US-Dollar angegeben sei.
  • OLG München, 24.11.1955 - 6 U 916/55

    Solange Du da bist

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Wer einem anderen ein tatsächliches Erlebnis berichtet, bringt indes nichts schöpferisches hervor und erfindet keine Fabel; er teilt vielmehr lediglich einen Stoff mit, der ebenso vorgegeben ist wie etwa ein geschichtlicher Sachverhalt, und kann dafür ebenso wenig wie für tatsächliche Angaben sonst auch Urhebereigenschaft in Anspruch nehmen (vgl. OLG München GRUR 1956, 432, 434 - So lange du da bist).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 7/90

    Unmöglichkeit bei Nutzungsvertrag über nichtexistentes Urheberrecht

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Zwar sind die Grundsätze zur Vergütungspflicht bei Leerübertragungen im Urheberrecht entsprechend anwendbar (BGH GRUR 2012, 910, 911 - Delcantos Hits; offen gelassen noch von BGH NJW 1992, 232, 234 - Keltisches Horoskop).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 156/92

    "Rosaroter Elefant"; Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Darüber hinaus handelt es sich um eine bloße Anregung, welche noch keine konkrete Ausgestaltung in Sprache und Bild erfahren hat und welcher auch insofern die schöpferische Individualität fehlt (vgl. BGH GRUR 1995, 47, 48 - Rosaroter Elefant; OLG München GRUR 1990, 674, 676 - Forsthaus Falkenau; Schricker/Loewenheim/Loewenheim, 5. Auflage 2017, § 2 Rdn. 73).
  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77

    Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung

    Auszug aus LG München I, 13.11.2018 - 33 O 74/17
    Erst dann ist ein Vergleich der beiden Werke "D... I... S..." und "D... U..." anzustellen (vgl. BGH GRUR 1978, 302, 305 - Wolfsblut) und zu prüfen, ob gerade die individuellen Züge des älteren Werkes auch in dem jüngeren Werk enthalten sind (hierzu unten Ziffer b).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

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