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   LG München I, 14.01.2016 - 31 S 20691/14   

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https://dejure.org/2016,227
LG München I, 14.01.2016 - 31 S 20691/14 (https://dejure.org/2016,227)
LG München I, Entscheidung vom 14.01.2016 - 31 S 20691/14 (https://dejure.org/2016,227)
LG München I, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14 (https://dejure.org/2016,227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung in Höhe von 15 Prozent bei Geräuschimmissionen durch benachbarte Großbaustelle

  • mietrechtsiegen.de

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle

  • rewis.io

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietrecht: Zur Annahme einer konkludent vereinbarten Wohnfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung aufgrund einer benachbarten Großbaustelle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen des Lärms einer Großbaustelle

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht: Mietminderung durch Baustelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Großbaustelle: Lärmprotokoll nötig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minderung der Miete wegen Großbaustelle

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Minderung der Miete wegen Großbaustelle

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle? (IMR 2016, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 334
  • NZM 2016, 237
  • ZMR 2016, 290
  • ZMR 2016, 374
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus LG München I, 14.01.2016 - 31 S 20691/14
    Die Entscheidung des BGH v. 29.04.2015 Az: VIII ZR 197/14 gilt nicht nur für Kinderlärm (hier: Lärm einer Großbaustelle).Nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarung grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehrmöglichkeit als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss.

    Die Kammer hat am 06.10.2015 und vom 18.11.2015 auf das Urteil des BGH vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 197/14, hingewiesen und rechtliche Ausführungen hierzu gemacht.

    Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung begründen nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarung grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehrmöglichkeit als unwesentlich oder ortsüblich hinnehmen muss (vgl. BGH Urteil v. 29.04.2015, VIII ZR 197/14).

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus LG München I, 14.01.2016 - 31 S 20691/14
    Dies gilt erst recht, wenn die Umstände das Auftreten derartiger Beeinträchtigungen ohnehin nahelegen (BGH Urteil vom 29.02.2012, Az: VIII ZR 155/11; vgl. auch Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. VIII 182).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    (1) Entgegen einer in der Instanzrechtsprechung vereinzelt - und auch von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - vertretenen Auffassung (vgl. LG Berlin [67. Zivilkammer], NZM 2016, 681, 682 sowie WuM 2018, 755, 756) finden diese Grundsätze auch dann Anwendung, wenn die erhöhten Immissionen - wie es vorliegend im Streit steht - nur vorübergehender Natur sind (so auch LG Berlin [65. Zivilkammer], ZMR 2017, 974, 975; LG München I, NZM 2016, 237, 238; AG Hamburg-Bergedorf, ZMR 2018, 229 f.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Die Grundsätze sind allgemein auf andere Störungen zu übertragen (vgl. LG München I, Urt. v. 14.01.2016, Az.: 31 S 20691/14, NZM 2016, S. 237, betr. Immissionen von einer Großbaustelle).
  • LG München I, 15.11.2018 - 31 S 2182/18

    Mietminderung durch Mieter aufgrund benachbarter Großbaustelle

    Die hiesige Berufungskammer hält auch in teilweise geänderter Besetzung an ihrer Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 fest (vgl.LG München I, Urteile vom 14.01.2016, Az. 31 S 20691/14; vom 27.10.2016, Az: 31 S 58/16).

    Entgegen der Ansicht der Klagepartei kann hier nicht lediglich eine Minderung von 15% als gerechtfertigt erachtet werden, weil die Kammer im Verfahren 31 S 20691/14 durch Entscheidung vom 14.01.2016 zu einer Minderungsquote im dortigen Verfahren von 15% gelangt ist.

  • LG München I, 27.10.2016 - 31 S 58/16

    Beweislast im Fall einer Mietminderung bei nachträglich erhöhten

    Soweit der Vermieter sich wegen fehlender eigener Abwehrmöglichkeiten im Falle nachträglich erhöhter Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen auf einen Ausschluss des Minderungsrechts des Mieters beruft, ist er hierfür entsprechend der Beweislastverteilung bei § 906 BGB darlegungs- und beweispflichtig (Bestätigung Urteil LG München I vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14 und Ergänzung der sog. Bolzplatzentscheidung des BGH v. 29. April 2015 - VIII ZR 197/14).

    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH diese Frage auf der Ebene des Mangelbegriffs lösten wollte (so Selk NZM 2016, 239 - Anm. zu: LG München I, Urteil vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14) und der Mieter für das Vorliegen eines Mangels grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig ist.

    Die Kammer hält somit an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. LG München I, Urteil vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14) fest.

  • LG Hamburg, 21.12.2018 - 316 S 71/18

    Mangel bei erhöhten Geräuschemissionen vom Nachbargrundstück

    Während das LG Berlin (Urteil vom 09.02.2016, 63 S 177/15, juris) und das LG München I (Urteil vom 14.01.2016, 31 S 20691/14, juris; Urteil vom 15.11.2018, 31 S 2182/18, juris) in derartigen Streitfällen die Frage eines Mietmangels gem. § 536 Abs. 1 BGB über die Frage der Darlegungs- und Beweislast eines Entschädigungsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu lösen versuchen, ist nach Auffassung der Kammer die mietrechtliche Betrachtungsweise - um die es im streitgegenständlichen Parteiverhältnis geht - vorrangig.

    Dass es bei einer derart angrenzenden Großbaustelle zu erheblichen Lärm- und Schmutzemissionen kommt, liegt auf der Hand (vgl. LG München I, Urteil vom 14.01.2016, 31 S 20691/14, juris).

  • LG Berlin, 23.01.2019 - 65 S 170/18

    Wohnraummiete in Berlin: Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Lärmbelastung

    (Auch) unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks - Wohnung - und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) stellen sich in Innenstadtlagen einer Großstadt - wie hier Berlin - Lärmbelastungen mit Auswirkungen wie die Kläger sie darstellen, nach der Verkehrsanschauung als (noch) üblich und daher (noch) vertragsgemäß dar, eine sogen. Großbaustelle (vgl. Konstellationen: LG München I, Urt. v. 14.01.2016 - 31 S 20691/14, NZM 2016, 237, nach juris; LG Berlin, Urt. v. 11.06.2015 - 18 S 211/16, WuM 2018, 25) lag hier nicht vor.

    Richtig ist, dass es auf der Hand liegt, dass für die Bewältigung eines Großprojektes - wie im Falle der Errichtung eines neuen Quartiers mit 200 Wohnungen, Geschäften, Büros, Restaurants, einer Kindertagesstätte und eines Hotels nach Abriss sämtlicher zuvor auf dem Areal vorhandenen Gebäude - ein erhebliches Aufkommen an Baufahrzeugen, Verkehr und Maschineneinsatz mit daraus notwendigerweise folgenden Lärm- und Schmutzimmissionen erforderlich ist (vgl. LG München I, Urt. v. 14.01.2016, aaO, nach juris Rn. 23).

  • LG Berlin, 07.06.2017 - 18 S 211/16

    Minderung: Trotz der "Bolzplatzentscheidung" bei Störung durch Nachbarn möglich!

    Das Amtsgericht ist aber zu Recht der Entscheidung des Landgerichts München I (LG München I - 31 S 20691/14 -, Urt. v. 14.01.2016) gefolgt, wonach die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die als solche unstreitigen Störungen nicht habe abwehren können, sondern entschädigungslos habe hinnehmen müssen, dem Vermieter obliegt.
  • LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19

    Wohnraummiete: Mietminderung aufgrund von Lärmimmissionen

    Nach den vom BGH entwickelten Maßstäben ist das vielmehr nur und erst dann der Fall, wenn die vom Vermieter als Einwand geltend gemachten, daher auch von ihm vorzutragenden und gegebenenfalls zu beweisenden Voraussetzungen des § 906 BGB vorliegen (vgl. insoweit differenzierend: LG München I, Urt. v. 14.01.2016 - 31 S 20691/14, NZM 2016, 237, nach juris; [u.a.] Kammer, Urt. v. 23.01.2019 - 65 S 170/18 , ZMR 2019, 405 , juris).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 24.08.2017 - 410d C 30/17

    Mietminderung auf Grund Geräuschimmissionen Großbaustelle

    Dieser Maßstab ist dabei nicht nur auf Kinderlärm, wie er der Entscheidung vom 29.04.2015 zu Grunde lag, anzuwenden, sondern auf jegliche von außen kommende Umwelteinwirkung, die der Vermieter selbst nicht unmittelbar beherrscht, sondern die er nur gegenüber Dritten nach der Vorschrift des § 906 BGB abwehren kann (LG München I, Urteil v. 14.01.2016 - 31 S 20691/14, NJW-RR 2016, 334 (336); a. A. LG Berlin, Urteil v. 16.06.2016, 67 S 76/17, NZM 2016, 681 (682)).

    Auch kann offen bleiben, ob die Darlegungs- und Beweislast für die Ortsüblichkeit und eine etwaige Zumutbarkeit der Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 BGB bei dem Vermieter (so LG München I, Urteil v. 14.01.2016, a. a. O.; Urteil v. 27.10.2016 - 31 S 58/16, juris) oder bei den Mietern (so mit beachtlichen Argumenten etwa Selk, NZM 2016, 239) liegt.

  • LG Hamburg, 13.01.2023 - 311 S 5/22

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Mietminderung wegen Baulärms vom

    Danach erachtet die Kammer eine Minderung um 15% für den gesamten hier relevanten Zeitraum mit Blick auf die nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Mietwohnung des Beklagten durch Staub, Lärm und Erschütterungen für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. LG München I, Urteil vom 14. Januar 2016 - 31 S 20691/14 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2020 - 67 S 230/19 -, Rn. 5, juris).
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