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LG München I, 14.01.2021 - 37 O 32/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- lhr-law.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Amazon
Sonstiges
- lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Einstweilige Verfügung gegen Amazon: Missbrauch der Marktmacht durch grundlose Kontosperrung
Verfahrensgang
- LG München I, 14.01.2021 - 37 O 32/21
- BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21
- LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21
- BVerfG, 24.03.2022 - 1 BvR 375/21
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
Sie ist der Ansicht, die internationale Zuständigkeit ergebe sich jedenfalls mit Blick auf die in E am dortigen Sitz der Antragstellerin eingetretenen (Unternehmens-Persönlichkeitsrechtsverletzungen bzw. der dortigen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zudem sei auch an die durch die Beschwerden veranlassten Löschungen der Angebote der Antragstellerin anzuknüpfen, die ebenfalls direkt die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Antragstellerin im Inland und damit eben gerade auch in E beträfen. Ebenso wie bei einer direkten gerichtlichen Inanspruchnahme der Beteiligten wegen einer rechtswidrigen Konten-/Angebotssperre auf Grundlage unzureichender Verdachtsmomente richtigerweise eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte trotz der bestehenden Vertragsbeziehung auch über den deliktischen Gerichtsstand in Verbindung mit kartell- bzw. wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen zu begründen sei etwa mit LG München I v. 14.01.2021 - 37 O 32/21, n.v. (Anlage LHR 22, Bl.244 ff. d.A.) und mit der neueren Rechtsprechung des EuGH v. 24.11.2020 - C-59/19 (Anlage LHR 23, Bl. 256 ff. d.A.) eine Anwendung des Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO auch bei einer bestehenden Vertragsbeziehung möglich bleibe, gelte das entsprechend auch hier.