Rechtsprechung
   LG München I, 14.03.2001 - 15 S 13179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8845
LG München I, 14.03.2001 - 15 S 13179/00 (https://dejure.org/2001,8845)
LG München I, Entscheidung vom 14.03.2001 - 15 S 13179/00 (https://dejure.org/2001,8845)
LG München I, Entscheidung vom 14. März 2001 - 15 S 13179/00 (https://dejure.org/2001,8845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksamkeit der Kautionsabrede wegen Ratenzahlungsausschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Mieters auf Herausgabe des Sparbuchs und Freigabe der Kaution; Unwirksamkeit einer Mietkautionsabrede im Wohnungsmietvertrag; Schutzzweck des § 550 b BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 550 b
    Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1230
  • NZM 2001, 583
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lüneburg, 09.09.1999 - 1 S 116/99

    Einmalbetrag bei Vertragsabschluss

    Auszug aus LG München I, 14.03.2001 - 15 S 13179/00
    Der abweichenden Ansicht, dass die Vereinbarung nur insoweit nichtig sei, als Ratenzahlung ausgeschlossen wurde (z.B. LG Lüneburg, NJW-RR 2000, 821), schließt sich die Kammer nicht an.
  • AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96

    Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der angemessen verzinsten Mietkaution;

    Auszug aus LG München I, 14.03.2001 - 15 S 13179/00
    Die Mietkautionsabrede im Wohnungsmietvertrag ist insgesamt unwirksam (ebenso AG Dortmund, WuM 97, 212).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Entgegen der von Instanzgerichten und der Literatur teilweise vertretene Auffassungen (z.B. LG Berlin, Grundeigentum 2002, 55; LG München, NJW-RR 2001, 1230; Börstinghaus, MDR 1999, 965 f.) stellt die Annahme einer Teilunwirksamkeit einer Kautionsvereinbarung keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion einer Allgemeinen Geschäftsbedingung dar (Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 550 Rdnr. 28).
  • AG Lörrach, 15.07.2002 - 3 C 1061/02

    Wohnraummietverhältnis: Kautionsvereinbarung mit Ausschluss der Möglichkeit zur

    Entgegen der in der Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung (so etwa LG Potsdam in Grundeigentum 2002, 262; AG Homberg in NZM 2001, 1032-1033; LG Berlin in MM 2001, 495-496; LG München in Das Grundeigentum 2001, 699 [NJW-RR 2001, 1230]; LG Potsdam in MM 2002, 54, Maciejewski in MM 2002, 245, Peters/Nonhoff in ZMR 1999, 602f.; wie hier LG Lüneburg in NZM 2000, 376) lässt sich die Vereinbarung über die Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution zwanglos in die Verpflichtung zur Zahlung der Kaution und in die Vereinbarung über die Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung trennen; dementsprechend behandelt auch § 550b BGB a.F. die Frage der Höhe der Kaution und die Möglichkeit der Ratenzahlung in zwei getrennten Sätzen, § 551 BGB n.F. differenziert sogar noch weiter und behandelt die Höhe der Kaution in Abs. 1, während die Zahlungsmodalitäten in Abs. 2 geregelt sind.

    Für ihn stellt diese Möglichkeit eine wichtige Erleichterung beim Wechsel in eine neue Wohnung dar." Entgegen der Auffassung des LG München (in NJW-RR 2001, 1230) kann diesem Schutzzweck auch dann Genüge getan werden, wenn sich die Nichtigkeit/Unwirksamkeit nach den §§ 134 BGB, 9 Abs. 1 AGBG allein auf die Klausel über die Zahlungsweise der Kaution beschränkt: Kann der Mieter bei Mietbeginn die Kaution nicht in voller Höhe aufbringen, ist es dem Vermieter wegen der §§ 550b Abs. 1 Satz 3 a.F., 551 BGB n.F. verwehrt, allein aus diesem Grund etwa die Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Mieter zu verweigern; die §§ 550b Abs. 1 Satz 3 a.F., 551 BGB n.F. sind also bei weitem nicht - wie Peters/Nonhoff (aaO.) meinen - funktionslos.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht